Grosser Rat – BE Berner Kantonsparlament nimmt Feinschliff an eigenen Regeln vor

SDA

31.8.2020 - 14:52

Ein Bär «bewacht» den Eingang zum Grossratssaal im Berner Rathaus: das Kantonsparlament soll künftig etwas länger tagen.
Ein Bär «bewacht» den Eingang zum Grossratssaal im Berner Rathaus: das Kantonsparlament soll künftig etwas länger tagen.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der bernische Grosse Rat hat am Montag einen Feinschliff an seinen eigenen Regeln auf den Weg gebracht. So sollen beispielsweise die Sessionszeiten verbindlich festgelegt und etwas verlängert werden.

Das neue Parlamentsrecht trat 2014 in Kraft. Gemäss Regierungsrat hat es sich in der Praxis bewährt. Vordringlichen Handlungsbedarf ortet die Regierung nicht. Das Büro des Grossen Rates regt jedoch punktuelle Verbesserungen an.

Für viele Milizparlamentarier ist die Planbarkeit der Sessionen wichtig, um ihr politisches Mandat mit dem Beruf und der Familie verbinden zu können.

In den vergangenen Jahren kam es mehrfach vor, dass Sessionen früher endeten oder länger dauerten. Dazu kommt auch die oftmals grosse Geschäftslast. Das Büro des Grossen Rates schlägt daher vor, die Sitzungszeiten am Vormittag je bis 12 Uhr und an den Nachmittagen, bei welchen keine Abendsitzung folgt, bis 17 Uhr zu verlängern.

Zudem soll der bis anhin für Fraktionssitzungen reservierte Dienstagnachmittag der ersten Sessionswoche für die Behandlung von Geschäften im Rat genutzt werden.

Die Sessionszeiten müssten verbindlich im Gesetz festgeschrieben werden, forderte Grossrat Fritz Ruchti am Montag. Doch das ging einer Mehrheit des Parlaments zu weit. Eine fixe Nennung der Sessionszeiten im Gesetz sei zu starr. Dies gehöre bestenfalls in die Geschäftsordung des Grossen Rats, befand die Mehrheit.

Unterstützung fand auch eine Forderung aus den Reihen der EDU, dass die Redezeit bei reduzierten Ratsdebatten von zwei auf drei Minuten auszudehnen sei. Zwei Minuten seien bei komplexen Sachverhalten einfach etwas gar wenig, argumentierte der Fraktionssprecher der EDU – in unter zwei Minuten, was im Rat für Erheiterung sorgte.

Krisentaugliche Regelung

Daneben hat die Coronapandemie auch den Blick dafür geschärft, dass die aktuelle, im Normalfall ausreichende Grossratsgesetzgebung allenfalls für das Handeln des Parlaments in Krisenfällen angepasst werden müsste.

Der Grosse Rat stimmte dem Bericht des Regierungsrates zur Umsetzung der punktuellen Verbesserungen zu. Damit wird die Umsetzung der Massnahmen nun konkretisiert.

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