Grosser Rat BEBerner Kantonsparlament will doch keine Schuldenbremse per Notrecht
SDA
7.9.2020 - 15:06
Der Kanton Bern darf die Corona-Kosten doch nicht von der Schuldenbremse ausklammern. Das hat der Grosse Rat am Montag entschieden.
Mit 86 zu 61 Stimmen lehnte er es ab, die Geltungsdauer des entsprechenden Notrecht-Artikels bis März 2021 zu verlängern. Der Regierungsrat wollte damit erreichen, dass die Regelung noch in Kraft ist, wenn er Anfang kommenden Jahres die Rechnung 2020 verabschiedet. Aufgrund der Corona-Krise wird ein Defizit befürchtet.
Der Fehlbetrag müsste dann grundsätzlich dem Budget des übernächsten Jahres belastet werden – so sieht es die Schuldenbremse in der Erfolgsrechnung vor. Der Grosse Rat kann den Fehlbetrag allerdings mit einer Dreifünftelmehrheit auf die nächsten vier Jahre verteilen.
Genau darauf machte die Ratsmehrheit mit SVP, FDP, GLP, EVP und EDU aufmerksam. Für eine Schuldenbremse per Notrecht sah sie keine Notwendigkeit. Zu berücksichtigen sei auch das letzte Woche publizierte Rechtsgutachten, wonach die Massnahme verfassungswidrig sei.
Anders sah es die Ratsminderheit mit SP, Grünen und BDP. Die Regierung halte die Massnahme ja für verfassungskonform. Zudem seien die Fallzahlen wieder steigend, demnach könnten weitere Kosten auf den Kanton zukommen. Wenn jemals Notrecht am Platz sei, dann jetzt.
Die Regierung werde den Entscheid der Ratsmehrheit akzeptieren, stellte Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) im Rat fest. Man werde also nicht in Erwägung ziehen, die bis Juli 2020 aufgelaufenen Corona-Kosten aufgrund eines früheren Grossratsbeschlusses von der Schuldenbremse auszuklammern. Die geplante Massnahme sei als Ganzes vom Tisch.
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