Grosser Rat BE Berner Kantonsparlament will Klima-Geschäfte prioritär behandeln

SDA

4.6.2019 - 10:01

Klima-Demo in Bern im vergangenen Februar. Der Grosse Rat will Klima-Geschäfte künftig prioritär behandeln. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Klima-Demo in Bern im vergangenen Februar. Der Grosse Rat will Klima-Geschäfte künftig prioritär behandeln. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Source: Keystone/PETER KLAUNZER

Der bernische Grosse Rat anerkennt seine Mitverantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels. Er will all jene Geschäfte prioritär behandeln, die den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen können.

Mit 101 zu 41 Stimmen beschloss das Kantonsparlament am Dienstag eine entsprechende Erklärung. In der Präambel stellt der Rat ausdrücklich fest, dass die globale Erwärmung eindeutig und der menschliche Einfluss auf das Klimasystem klar seien.

Bei allfälligen Massnahmen will sich der Rat an den Berichten des UNO-Klimabeirats (IPCC) orientieren, insbesondere wenn es um Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen geht. Gemeinden, Unternehmen und Private werden aufgerufen, die vorhandenen Möglichkeiten und rechtlichen Freiräume für mehr Klimaschutz zu nutzen.

«Warme Luft»

Die allgemein gehaltene Erklärung blieb im Grundsatz unbestritten. Die SVP-Fraktion lehnte sie trotzdem ab, weil sie ihrer Meinung nach bloss «warme Luft» enthält. Der Klimawandel finde statt, eine Erklärung des Grossen Rates ändere daran nichts.

Besser wäre es, konkrete Massnahmen festzuschreiben. Dazu gehörten etwa der Abbau rechtlicher Hürden beim Bau neuer Wasser-, Wind- und Solaranlagen sowie die Steuerung der Zuwanderung.

Entsprechende Ergänzungsanträge der SVP waren im Rat chancenlos. Mehrere Redner bezeichneten sie als «nicht stufengerecht»; hier gehe es ums Grundsätzliche. Die Erklärung sei eine – nicht verbindliche – Richtlinie fürs Parlament.

Auf verlorenem Posten standen auch SP und Grüne mit der Forderung nach Ausrufung des Klimanotstands. Das müsse wenn schon der Bund tun, denn der Klimawandel kenne keine Grenzen, hiess es.

Zurück zur Startseite