Der Kanton Bern soll auch in Zukunft Gelder aus dem Lotteriefonds für die Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Dieser Meinung ist eine hauchdünne Mehrheit der grossrätlichen Sicherheitskommission.
Der Entscheid fiel mit 9 zu 8 Stimmen, wie die Kommission am Montag mitteilte. Das letzte Wort hat der Grosse Rat in der zweiten Lesung des neuen Geldspielgesetzes.
Die Frage gab bereits in der März-Session zu reden. Die Befürworter verwiesen auf die Kantonsverfassung: Diese schreibe ausdrücklich vor, dass der Kanton Bern «einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufbau in benachteiligten Ländern» leiste.
Konkret würden dafür jährlich etwa 2 Millionen Franken verwendet. Könne man das Geld nicht dem Lotteriefonds entnehmen, müssten Steuergelder eingesetzt werden.
Anders sieht es eine bürgerliche Minderheit. Entwicklungszusammenarbeit sei eine Aufgabe des Bundes und nicht des Kantons. Über die Katastrophenhilfe könnten auch weiterhin Projekte im Ausland finanziert werden.
Sonderfall Berner Jura
Für Diskussionsstoff sorgten im März auch die Bestimmungen des Lotterie- und Sportfonds im Sonderfall Berner Jura. Gestützt auf das Sonderstatut darf der Bernjurassische Rat (BJR) Fondsbeiträge in Eigenregie vergeben. Die Deputation pocht darauf, dass dem so bleibt.
Die Sicherheitskommission ist damit einverstanden. Sie will aber sicherstellen, dass im Berner Jura bei der Vergabe der Gelder die gleichen Spielregeln gelten wie im restlichen Kanton. Deshalb beharrt sie auf dem Vorschlag des Regierungsrats aus der ersten Lesung.
Der BJR solle «im Wissen um die Haltung der Sicherheitsdirektion» entscheiden und bei allfälligen Differenzen das Gespräch suchen. Er soll aber die abschliessende Entscheidkompetenz behalten.
In der Vergangenheit stellten sich im Berner Jura offenbar «wiederholt Fragen zur rechtmässigen Mittelverwendung und einheitlichen Vergabepraxis». So hatte es der Regierungsrat in seinem Vortrag ans Parlament formuliert.
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