Die Gemeinden im Kanton Bern sollen ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig auch elektronisch veröffentlichen können. Der Regierungsrat hat die eAnzeiger-Vorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, wie er am Donnerstag mitteilte.
Er will damit einen weiteren Schritt zur Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen machen. Die Neuerungen sollen mit einer Änderung des Gemeindegesetzes möglich werden.
Die Gemeinden veröffentlichen heute ihre amtlichen Bekanntmachungen in gedruckter Form in einem amtlichen Anzeiger. Die Anzeiger werden allen Betrieben und Haushaltungen im Verteilgebiet kostenlos zugestellt.
Künftig sollen die Gemeinden frei wählen können, ob sie den amtlichen Anzeiger gedruckt oder in elektronischer Form publizieren wollen. Sie können auch beides gleichzeitig tun. Damit trägt der Regierungsrat nach eigenen Angaben einem wesentlichen Anliegen aus der Vernehmlassung Rechnung.
Die Publikation von amtlichen Mitteilungen ist eine gesetzliche Aufgabe. Das betrifft etwa Baugesuche, Reglementsänderungen, Wahlen und Gemeindeversammlungen.
Der Umbruch im Anzeigerwesen zeigt sich am Beispiel des Anzeigers für die Region Bern, der wöchentlich in einer Auflage von 150'000 Exemplaren erscheint. Früher war er eine Goldgrube.
In den letzten Jahren produzierte er regelmässig Defizite, welche die Gemeinden mit Steuergeldern decken müssen. Schon vor längerem wurde deshalb der Ruf nach einer elektronischen Lösung laut.
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