Mit einer Revision des Personalgesetzes soll für oberste Kader der bernischen Kantonsverwaltung die Vertrauensarbeitszeit eingeführt werden. Der Regierungsrat findet dies keine gute Idee und befürchtet gesundheitliche Risiken für die Betroffenen.
Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell, bei dem es dem Kadermitarbeitenden freisteht, wann er mit welchem Aufwand seine Arbeit erledigt. Im Fokus steht dabei nicht mehr die zeitliche Präsenz am Arbeitsplatz, sondern das erreichte Resultat. Im Gegenzug können keine Überstunden mehr geltend gemacht werden.
Solche Modelle bieten viel Flexibilität, bergen aber auch die Gefahr, dass Mitarbeitende ihre Arbeitsbelastung nicht mehr hinreichend steuern und ausbrennen oder erkranken können. Solche Bedenken führt auch der Regierungsrat ins Feld, wie aus einer regierungsrätlichen Mitteilung vom Donnerstag hervorgeht.
Der Regierungsrat hat im Rahmen einer Revision des Personalgesetzes die Forderung des Parlaments nach Vertrauensarbeitszeit für die obersten Kader umgesetzt. Mit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit soll verhindert werden, dass Chefbeamte tausende von Überstunden anhäufen. Ein entsprechender Fall hatte 2009 für Aufsehen gesorgt.
Die Revisionsvorlage sieht vor, dass Chefbeamte nicht mehr verpflichtet sind, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Andererseits dürfen sie keine Überstunden mehr geltend machen. Die nicht mehr kompensierbare Mehrarbeit soll maximal mit einer Zulage von sechs Prozent des Gehalts sowie drei Prozent Arbeitgeber-Beiträgen an die Pensionskassen ausgeglichen werden.
Ausserdem soll es möglich sein, anstelle der Zulage höchstens zehn Ausgleichstage zu beziehen. Vertrauensarbeitszeit soll vorerst nur für Generalsekretärinnen und -sekretäre sowie Amtsvorstehende gelten sowie für vergleichbare Funktionen gelten.
Diese Revision des Personalgesetzes schickt die Regierung nun bis Ende April in die Vernehmlassung.
Angst um Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der Bernische Staatspersonalverband (BSPV) ist klar gegen die Einführung der Vertrauensarbeitszeit, wie er in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Der Kanton würde so als Arbeitgeber weiter an Attraktivität verlieren, befürchtet der BSPV.
Von der neuen Regelung betroffen wären rund 90 Personen des obersten Kaders. Laut einer "kurzen Umfrage" des BSPV hätten die Betroffenen insbesondere Angst, dass der Arbeitsdruck noch mehr zunimmt, ohne entsprechende Erholung.
Gerade jüngere Kadermitarbeitende schrecken laut BSPV vor der Vertrauensarbeitszeit zurück, da sie um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fürchten.
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