Steuern Berner Regierung geht über die Bücher – Steuersenkungen für alle

SDA

29.8.2019 - 17:44

Der Berner Regierungsrat geht bei der Steuergesetzrevision 2021 über die Bücher. Er zieht die Lehren aus der Vernehmlassung und schlägt nun moderate Steuersenkungen sowohl für natürliche als auch für juristische Personen vor.

Der Kanton müsste dadurch Mindereinnahmen von jährlich 89 Millionen Franken hinnehmen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Der Ball liegt jetzt beim Grossen Rat.

Das Volk hatte im November 2018 die kantonale Steuergesetzrevision mit tieferen Unternehmenssteuern versenkt. Im vergangenen April präsentierte die Regierung eine neue Vorlage – ohne Senkung der Gewinnsteuern, dafür mit Entlastungen für natürliche Personen.

So soll der Abzug für Kinderdrittbetreuung erhöht werden. Daran hält die Regierung nach der Vernehmlassung fest, wenngleich sie den Maximalabzug etwas tiefer ansetzt. Vom Tisch sind hingegen höhere Abzüge für Versicherungsprämien. Der Vorschlag kam schlecht an, weil vor allem Besserverdiener profitiert hätten

Zwei Schritte

Stattdessen schlägt der Regierungsrat nun vor, die kantonale Steueranlage für natürliche Personen zu senken. Und zwar in zwei Schritten: Per 2021 von 3,06 auf 3,0376 und per 2022 auf 3,0.

Die zweite Senkung wird möglich, wenn durch eine Revision der Motorfahrzeugsteuer mehr Geld hereinkommt. Die ökologischere Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer wird vom Grossen Rat gefordert. Das Volk hat einen ersten Anlauf in diese Richtung vor einigen Jahren in einer Referendumsabstimmung versenkt.

Die SVP, die seinerzeit die Erhöhung der Autosteuern unterstützte, kritisierte am Donnerstag in einer Mitteilung die in einer Gesamtvorlage «gut verpackte» Senkung. Damit werde der Volkswille quasi durch die Hintertüre ausgehebelt. Die von der Regierung vorgeschlagene steuerliche Entlastung natürlicher und juristischer Personen begrüsste die Partei.

Auch Kleine sollen profitieren

Für die juristischen Personen will die Regierung ebenfalls etwas tun, nachdem dies in der Vernehmlassung gefordert wurde. Mit einer Senkung der Steueranlage von 3,06 auf 2,82 will sie erreichen, dass die Unternehmungen bei den Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern um insgesamt 5 Prozent entlastet werden.

Anders als bei der abgelehnten Steuergesetzrevision sollen nun sämtliche juristische Personen von einer Entlastung profitieren – also auch Unternehmen mit kleinen Gewinnen.

Mindereinnahmen ab 2020

Mindereinnahmen müssen Kanton und Gemeinden schon ab 2020 hinnehmen, wenn die Steuer-AHV-Vorlage des Bundes umgesetzt wird. Da die Kantone künftig einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer erhalten, halten sich die Auswirkungen laut Regierung in Grenzen: Minus 15 Millionen für den Kanton Bern.

Ab 2021 fallen weitere 74 Millionen weg. Das ist eine Folge des höheren Kinderdrittbetreuungsabzugs, der Senkung der kantonalen Steueranlage bei den juristischen Personen und des ersten Steuersenkungsschritts bei der natürlichen Personen.

Verhalten optimistisch

Was die Finanzierung der Steuersenkungen betrifft, gibt sich die Regierung verhalten optimistisch. Die finanziellen Perspektiven seien ja kurzfristig positiv. Ab 2022 steige allerdings der Investitionsbedarf stark an.

Der Regierungsrat wirbt in diesem Zusammenhang erneut für den Investitionsfonds, den er schaffen möchte, der aber im Parlament auf Widerstand stösst. Ohne den Fonds müsste er womöglich «finanziellen Handlungsspielraum zur vollumfänglichen Finanzierung der Massnahmen schaffen» – also woanders den Rotstift ansetzen.

Den Gemeinden ist der Regierungsrat laut eigenen Angaben entgegenkommen. Sein neues Paket führt dazu, dass die Gemeinden künftig bloss auf knapp 10 Millionen Franken jährlich verzichten müssen.

Ein «Gesamtpaket»

Der Regierungsrat spricht von einem steuerlichen «Gesamtpaket», das er aber dem Parlament aus formellen Gründen in zwei separaten Geschäften vorlegt. Die Steuergesetzrevision wird im kommenden November erstmals im Grossen Rat beraten. Unter Dach sein soll sie nächsten Frühling.

Die Reduktionen der Steueranlagen müssen separat beschlossen werden – und zwar jeweils im Rahmen der Budget-Beratungen. Der Grosse Rat wird sich damit also in den Novembersessionen 2020 und 2021 befassen.

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