Gesetzesvorlagen Berner Regierung legt Gesetze zur Investitionsfinanzierung vor

SDA

25.4.2019 - 16:17

Der Kanton Bern hat in den kommenden Jahren einigen Investitionsbedarf. Um dessen Finanzierung zu sichern, legt der Regierungsrat dem Grossen Rat zwei Gesetzesentwürfe vor. Das Parlament entscheidet im Herbst darüber.

Neubauten auf dem Areal des Berner Inselspitals, die Standortkonzentration der Berner Fachhochschule, der Bildungscampus in Burgdorf, der Ausbau des Bahnhofs Bern oder die Verkehrssanierungen im Emmental und Oberaargau: die Liste der Investitionsvorhaben im Kanton Bern ist lang. Die Investitionsspitze dürfte in die Jahre 2022 bis 2027 fallen.

Mit einem neuen Fondsgesetz soll der Kanton Bern das tun können, was jeder Privathaushalt macht: Geld ins Sparschwein stecken. Zu diesem Zweck soll ein Fonds geschaffen werden, in den insbesondere Mittel eingelegt werden für Projekte zur Stärkung des Medizinalstandorts Bern sowie für den Campus der Berner Fachhochschule und den Bildungscampus Burgdorf.

Möglichkeiten zur Äufnung dieses Fonds bieten etwa die zusätzlichen Gewinnausschüttungen der Nationalbank an die Kantone, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Auch nicht mehr benötigte Restmittel aus dem Spitalinvestitionsfonds sowie allfällige Überschüsse der Jahresrechnung 2018 könnten eingelegt werden.

Der Regierungsrat geht von einem Potenzial in der Höhe von rund 260 Millionen Franken aus. Damit wäre zumindest ein Teil der Investitionsspitze abgedeckt, wie er in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

Doch solche «Kässeli» sind vor allem auf bürgerlicher Seite vielen ein Dorn im Auge. Sie widersprächen einer transparenten Finanzpolitik, so der bürgerliche Tenor. In der Vernehmlassung gab es denn auch entsprechend kritische Stimmen.

Bessere Voraussetzungen für PPP-Projekte

Mit der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells HRM2 ergaben sich auch zwei Neuerungen, welche die Investitionen betreffen. Nach geltendem Recht belasten Private-Public-Partnership-Finanzierungen (PPP) einmalig die Investitionsrechnung bei der Aktivierung und als wiederkehrende Kosten, etwa durch Miete, die Erfolgsrechnung.

Damit tangieren diese Posten die Schuldenbremse und sind daher wenig attraktiv, wie der Regierungsrat in seiner Mitteilung schreibt. Neu soll die Aktivierung nicht mehr der Investitionsrechnung belastet werden. Damit setzt die Regierung eine 2018 überwiesene Motion um.

Ausserdem soll die bisherige HRM1-Regelung fortgeführt werden, wonach Investitionen aus Spezialfinanzierungen und Fonds finanziert werden, sofort sie nach der Erfassung zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Der Grosse Rat wird auch diese Vorlage im Herbst beraten.

Die beiden Gesetzesvorlagen seien «wichtige Grundpfeiler» der künftigen Entwicklung des Kantons ist der Regierungsrat überzeugt.

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