Coronavirus – Bern Berner Regierung schafft zentrale Datenbank für Beizenbesucher

sr, sda

28.4.2021 - 16:13

Die Berner Regierung will, dass das Contact Tracing nach Infektionen auf Restaurantterrassen wirklich funktioniert. (Archivbild aus Zürich)
Die Berner Regierung will, dass das Contact Tracing nach Infektionen auf Restaurantterrassen wirklich funktioniert. (Archivbild aus Zürich)
Keystone

Restaurantbetreiber im Kanton Bern müssen ab dem 10. Mai die Daten ihrer Gäste direkt in eine neue, zentrale Datenbank eingeben. Das hat die Berner Regierung beschlossen. Sie will damit das Contact Tracing bei Restaurantbesuchern verbessern.

Keystone-SDA, sr, sda

Wie die Berner Regierung am Mittwoch mitteilte, kämpft das kantonale Contact-Tracing-Team bisher oft mit Schwierigkeiten, wenn es gilt, bei Restaurantbetreibern Kontaktdaten von Gästen einzuholen. Beispielsweise ist die für den Betrieb verantwortliche Person nicht erreichbar oder die Angaben der Gäste stimmen nicht.

Mit einer Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie verpflichtet die Kantonsregierung nun die Beizerinnen und Beizer, die Kontaktdaten von Besuchern unaufgefordert an die zentrale Datenbank zu übermitteln. Den Wirten stehen dafür verschiedene Applikationen zur Verfügung.

Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in der Schweiz aufbewahrt. Sie können einzig und allein durch die für das kantonale Contact Tracing verantwortlichen Personen abgerufen werden. Dies, wenn ein konkreter epidemiologischer Grund vorliegt. Eine manuelle Übermittlung bleibt in Einzelfällen möglich. Die Anpassung der Verordnung ermöglicht auch die Schaffung der zentralen Datenbank.

Seit dem Montag der vergangenen Woche ist es in der Schweiz Wirten wieder erlaubt, ihre Terrassen zu öffnen. Es gilt eine generelle Sitzpflicht, pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt und es müssen die Kontaktdaten von allen Gästen erhoben werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Kontaktdaten von Kindern, die mit ihren Eltern am Tisch sitzen.

Gefangene erhalten wieder Ausgänge

Die Berner Regierung hat auch Lockerungen im Bereich des Justizvollzugs beschlossen: Am dem 1. Mai werden Häftlingen im Kanton Bern wieder Ausgänge und Urlaube gewährt.

Eingewiesene Personen, die von Ausgängen und Urlauben in die Vollzugseinrichtungen zurückkehren, werden systematisch und regelmässig getestet. Zudem hat der Kanton Bern in den Vollzugsanstalten damit begonnen, die besonders gefährdeten Personen zu impfen.