Nachdem das Berner Stimmvolk im November eine kantonale Steuergesetzrevision versenkte, hat die Kantonsregierung eine neue Vorlage ausgearbeitet. Die Berner Regierung verzichtet darin auf tiefere Unternehmensgewinnsteuern und setzt auf Entlastungen für natürliche Personen.
Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, sieht er vor, den Abzug für Versicherungsprämien in den Steuererklärungen um durchschnittlich 300 Franken pro Person zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der steigenden Krankenkassenprämien sei das eine sinnvolle Massnahmen, schreibt er.
Fast alle Steuerpflichtigen würden von dieser Massnahme profitieren. Sie führt beim Kanton zu Mindereinnahmen von 30 Mio. Franken.
Die Regierung will auch den maximalen Abzug für Kinderdrittbetreuung erhöhen – von aktuell 8000 Franken auf 25'000 Franken. Diese Massnahme soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und den Kanton Bern als «Familienkanton» stärken, wie die Regierung schreibt. Das kostet den Kanton Bern 3,8 Mio. Franken.
Insgesamt geht die Regierung von einer Netto-Mehrbelastung für den Kanton von 48,8 Mio. Franken aus. Für die Gemeinden und Kirchgemeinden macht die Nettobelastung 24,5 Mio. respektive 3,4 Mio. Franken aus. Die Steuergesetzrevision 2021, wie die Vorlage heisst, geht nun bis Sommer in die Vernehmlassung.
Umsetzung von Bundesgesetz
Äusserer Anlass für die Steuergesetzrevision ist die «STAF»-Vorlage des Bundes, über die das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai abstimmt. Gemeint ist das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz STAF.
Die Regierung möchte, dass die Bürger schon vor dieser Abstimmung wissen, wie sie diese Vorlage im Bernbiet auszugestalten gedenkt. Transparenz sei ihr ein grosses Anliegen, schreibt sie. Die Regierung unterstützt die STAF.
Ein bisschen will die Regierung den Unternehmen mit der neuen Steuervorlage aber doch entgegenkommen: Sie schlägt vor, den Kapitalsteuersatz für Firmen von heute 0,3 Promille auf 0,05 Promille zu senken. Das «kostet» den Kanton 6,9 Mio. Franken pro Jahr.
Anpassung nicht ausgeschlossen
Im Wissen um den Ausgang der STAF-Abstimmung und der aktualisierten Finanzlage will der Regierungsrat die Steuervorlage 2021 im Sommer 2019 allenfalls mit weiteren Massnahmen ergänzen. Auch eine weitere, nachfolgende Steuergesetzrevision schliesst er nicht aus.
Eigentlich besteht nämlich für die Berner Regierung «weiterhin dringender Handlungsbedarf» bei der steuerlichen Entlastung von Unternehmen. Doch eben: das Volk habe sich dagegen ausgesprochen. Die Regierung verzichtet deshalb derzeit auf die weitere Umsetzung der kantonalen Steuerstrategie 2019-22.
Abhängig von der weiteren Entwicklung der Kantonsfinanzen müssten aber Entlastungen für Unternehmen «spätestens in einer zeitnahen Folgerevision wieder thematisiert werden».
Zu berücksichtigen ist für die Regierung auch eine kürzlich im Grossen Rat überwiesene Motion, mit der eine ökologische Revision der Motorfahrzeugsteuer gefordert wird. Die aus dieser Revision resultierenden Mehreinnahmen von rund 40 Mio. Franken sollen für Steuersenkungen bei den natürlichen Personen eingesetzt werden.
Unterschiedliche Steueranlagen möglich
Der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern bedauert den Verzicht auf die Senkung der Unternehmensgewinnsteuern. Die SVP des Kantons Bern spricht von einem Schritt in die richtige Richtung. Es sei höchste Zeit, etwas zu tun für die Entlastung des Mittelstands.
Besonders gut sei die Absicht der Regierung, den Gemeinden zusätzlichen finanzpolitischen Spielraum zu verschaffen. Laut der Vorlage sollen sie künftig die Gemeindesteueranlage für die Gewinn- und Kapitalsteuern der Firmen um maximal 20 Prozent höher oder tiefer als die Steueranlage für die natürlichen Personen festsetzen können. Das ist im Kanton Solothurn bereits so.
Von nicht gegenfinanzierten Steuergeschenken für Grosskonzerne sprechen die Berner Grünen. Ihre Kritik richtet sich gegen die mit der STAF-Vorlage einhergehenden Änderungen, die als «Patentbox» bekannt geworden sind. Für die bernische SP vollzieht der Regierungsrat mit dem Verzicht auf eine Gewinnsteuersenkung den Volkswillen.
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