Die Berner Regierung erachtet es nach wie vor als «realistisch und notwendig», dass die kommunale Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier am 7. Februar 2021 wiederholt wird. Moutiers Gemeinderat hatte unlängst einen späteren Termin im Mai 2021 ins Spiel gebracht.
Die Berner Regierung sieht im Moment keinen Anlass, die Wiederholung der Abstimmung statt im Februar erst im Mai 2021 durchzuführen, wie sie in ihrer am Mittwoch publizierten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Grossrätin Virginie Heyer (FDP/Perrefitte) klar macht.
Für den Abstimmungstermin im ersten Quartal spreche auch, dass sich damit das Risiko von Abstimmungstourismus eingrenzen liesse. Denn hierfür müssten die Stimmberechtigten ihre Schriften spätestens Ende Jahr in Moutier hinterlegt haben. So werden sie per Stichtag 31. Dezember im Steuerregister von Moutier eingetragen und müssten ihre Steuern für das ganze vergangene Jahr dort zahlen.
Letztlich müsse allerdings auch der Bund, der bei der Abstimmung in Moutier eine tragende Rolle haben werde, an der Festlegung des Termins mitwirken, schreibt die Berner Regierung weiter. Der Termin solle im «Gesamtkontext der Massnahmen» festgelegt werden, die für die Organisation und Sicherstellung der Abstimmung nötig seien.
Die Dreiparteienkonferenz hat noch kein neues Abstimmungsdatum kommuniziert. Dessen Festlegung wird für den September erwartet. Beim letzten tripartiten Treffen vom Mai unter der Leitung von Justizministerin Karin Keller-Sutter war klar geworden, dass eine Volksabstimmung nicht mehr 2020 stattfinden wird, so wie dies von Moutier ursprünglich gewünscht wurde.
Die Gemeindebehörden brachten in der Folge den Mai 2021 ins Spiel. Der Kanton Bern hatte bereits anfangs Jahr den 7. Februar 2021 als «realistischen» Termin vorgeschlagen.
Das bernische Verwaltungsgericht annullierte vergangenes Jahr die erste Moutier-Abstimmung von 2017 wegen teilweise gravierender Unregelmässigkeiten. Beim ersten Urnengang hatten sich die Stimmberechtigten von Moutier knapp für einen Wechsel des heute bernjurassischen Städtchens zum Kanton Jura ausgesprochen.
Die Annullation des Abstimmungsresultats wurde rechtskräftig, nachdem die Projurassier auf einen Weiterzug ihrer Beschwerden ans Bundesgericht verzichteten.
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