Kirchen Berner Regierungsstatthalteramt weist Beschwerden gegen Budget ab

dagr, sda

11.6.2024 - 10:44

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat am Dienstag die Beschwerden gegen mehrere Beschlüsse des Parlaments der Evangelisch-Reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern abgewiesen. (Archivbild)
Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat am Dienstag die Beschwerden gegen mehrere Beschlüsse des Parlaments der Evangelisch-Reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern abgewiesen. (Archivbild)
Keystone

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat am Dienstag die Beschwerden von fünf Einzelpersonen gegen mehrere Beschlüsse des Parlaments der Evangelisch-Reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern abgewiesen. Diese hatten sich insbesondere gegen das Budget gerichtet.

Keystone-SDA, dagr, sda

Die Beschwerdeführenden waren insbesondere nicht damit einverstanden, dass das Budget für das Rechnungsjahr 2024 ein Defizit von über 870'000 Franken vorsah, wie das Regierungsstatthalteramt in einer Mitteilung schrieb. Sie hatten unter anderem gerügt, dass die Budgetierung eines Defizits unzulässig sei und dass sorglos sowie verschwenderisch mit öffentlichen Mitteln umgegangen werde.

Die weiteren angefochtenen Beschlüsse betrafen einen Kredit für den Umbau und die Sanierung der Markuskirche, die Beschaffung von Software und vorbereitende Handlungen im Hinblick auf ein geplantes «Stadtkloster» in den Räumlichkeiten der Friedenskirche.

Diese Beschwerden wurden nun von Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen allesamt abgewiesen. Kirchen überprüfte die angefochtenen Beschlüsse lediglich auf Rechtsfehler, wobei sie keine feststellen konnte, wie es weiter hiess. Die Unangemessenheit von Parlamentsbeschlüssen könne mittels Beschwerde nicht geltend gemacht werden.

Die Budgetierung des Defizits sei zulässig, da dieses durch einen um ein Vielfaches höheren Bilanzüberschuss der Evangelisch-Reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern (GKG) gedeckt sei.

Aufgrund der Beschwerden hatten die GKG und ihre zwölf Kirchgemeinden das neue Jahr ohne rechtskräftiges Budget beginnen müssen. Sie konnten vorläufig nur gebundene und unumgängliche Ausgaben tätigen.

Das Budget ist aber noch immer nicht rechtskräftig. Der Entscheid der Regierungsstatthalterin kann innert 30 Tagen mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden.