Volksschule Berner Schulen können in Übergangsphase externe Logopäden anstellen

sr, sda

28.6.2022 - 10:35

Sprachunterricht 2019 an einer Aargauer Primarschule. (Archivbild)
Sprachunterricht 2019 an einer Aargauer Primarschule. (Archivbild)
Keystone

Berner Volksschulen können ab dem kommenden Schuljahr während einer Übergangsphase von mindestens einem Jahr externe Logopädinnen und Logopäden anstellen. Das hat die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) entschieden. Die BKD bewilligt solche Anstellungen, wenn eine Bedingung erfüllt ist.

Keystone-SDA, sr, sda

Die Schulleiterinnen und Schulleiter müssen bestätigen, dass an ihren Schulen die schulischen Logopädie-Ressourcen ausgeschöpft sind. Unter denselben Bedingungen können die Schulen externe Psychomotorik-Angebote einsetzen, wie die BKD am Dienstag mitteilte.

Hintergrund der Änderungen ist eine Revision des Volksschulgesetzes, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Sie wird sich erstmals im neuen Schuljahr 2022/23 auswirken. Diese Revision versteht laut der BKD-Mitteilung die Logopädie nicht mehr als Therapie, sondern als Bildung. Deshalb sollen Logopädinnen und Logopäden grundsätzlich von den Schulen angestellt werden.

Laut BKD hat sich nun in den letzten Monaten gezeigt, dass sich weniger frei schaffende Logopädinnen und Logopäden als erwartet von den Regelschulen engagieren liessen. Deshalb droht an den Schulen ein Unterangebot an Logopädie. Darauf reagiert die BKD mit der Bewilligung von externen Anstellungen unter bestimmten Bedingungen.

Zudem stellt der Kanton den Schulen für das kommende Schuljahr drei Millionen Franken mehr für Logopädie zur Verfügung. Logopädie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten in der gesprochenen respektive der geschriebenen Sprache und im Sprechen.

Kanton hält an Systemwechsel fest

Mittelfristig halte die BKD am Systemwechsel fest, dass Schullogopädinnen und -Logopäden grundsätzlich von den Schulen angestellt sein sollten, heisst es weiter. «Der Kanton wird dabei Lösungen unterstützen, die die Anstellungen von Logopädinnen an den Regelschulen erleichtern.»

Beispielsweise soll Logopädinnen und Logopäden nicht mehrere Kleinstanstellungen aufweisen, sondern regional angestellt werden. Die BKD wird zudem eine Anlaufstelle für Eltern mit Fragen zur Logopädie einrichten.

Im Juni des vergangenen Jahres verabschiedete der bernische Grosse Rat die Revision des Volksschulgesetzes abschliessend. Laut dieser Vorlage wechseln die Sonderschulen von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur Bildungs- und Kulturdirektion.