Coronavirus – Bern Berner Schulen können repetitive Massentests wieder einführen

hn, sda

5.1.2022 - 15:28

Berner Schulen können ab Ende Woche wählen, ob sie am aktuellen Ausbruchstesten festhalten oder wieder zurückkehren wollen zu repetitiven Massentests. (Symbolbild).
Berner Schulen können ab Ende Woche wählen, ob sie am aktuellen Ausbruchstesten festhalten oder wieder zurückkehren wollen zu repetitiven Massentests. (Symbolbild).
Keystone

Schulen können im Kanton Bern wieder repetitive Massentests durchführen, um Coronafälle aufzuspüren. Der Kanton Bern hat mit einem entsprechenden Anbieter einen Vertrag unterzeichnet.

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Ab Freitag können sich Schulen, die dies möchten, für die repetitiven Tests anmelden. Die Schulen haben also nun die Wahl, ob sie das bisher angewandte Ausbruchstesten nutzen oder die repetitiven Massentests.

In der Kritik

Solche Massentests führte der Kanton Bern bis im Sommer 2021 durch, stellte dann aber auf das System der Ausbruchstestungen um. Dabei wird nur noch getestet, wenn an einer Schule ein Coronafall aufgetaucht ist.

Dies rief mancherorts Kritik hervor, weil die Testteams nicht rasch genug reagieren konnten. Auch von Seiten der Eltern wurde immer wieder der Wunsch nach einer Rückkehr zu repetitiven Massentests laut.

Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) hielt jedoch am neu eingeführten System der Ausbruchstestungen fest. Erst jüngst weichte der Kanton seine Position etwas auf. Nun hat er mit dem Leistungserbringer «Together we Test» einen Vertrag abgeschlossen.

Selber aktiv werden

Anders als 2020 wird es für die repetitiven Massentests keine organisierte, spezifische Lösung geben, sondern eine Standardlösung. Sie muss von den Schulleitungen mit «Together we Test» selbständig organisiert werden, betont die Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Repetitive Tests müssen zwei Mal pro Woche durchgeführt werden und sind für die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das Schulpersonal der betreffenden Schule obligatorisch.

Der Kanton wird in zwei Regionen mit fixen Testtagen eingeteilt. Schulen, die repetitive Coronatests wieder aufnehmen wollen, müssen sich zuerst beim Kanton anmelden. Eine gleichzeitige Teilnahme am Ausbruchstesten des Kantons ist nicht möglich.

Die Schulleitungen müssen weiterhin alle positiven Fälle dem Kanton melden. Die Quarantäneregeln gelten unabhängig von der Testmethode und sehen vor, dass spätestens ab vier positiven Fällen in einer Klasse eine Quarantäne angeordnet wird.