SicherheitBerner Security-Gesetz gilt ab 1. Januar 2020 – Bewilligungspflicht
SDA
21.11.2019 - 08:42
Die über 100 privaten Sicherheitsfirmen, die im Kanton Bern tätig sind, brauchen ab 1. Januar 2020 eine Bewilligung. Dann tritt das entsprechende Gesetz in Kraft.
Der Regierungsrat hat die nötigen Ausführungsbestimmungen erlassen, wie er am Donnerstag mitteilte. Die betroffenen Unternehmen haben nun zwei Jahre Zeit, sich an die neuen Vorgaben anzupassen. Die Bewilligungen erteilt die Kantonspolizei.
Das vom Kantonsparlament im Sommer 2018 beschlossene Gesetz über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen enthält nebst der Bewilligungspflicht verschiedene Anforderungen und Pflichten an die Security-Firmen, zum Beispiel bei der Aus- und Weiterbildung. Überprüft werden auch allfällige Strafregistereinträge.
Angepasst wurde auch das Gastgewerbegesetz: Für das Sicherheitspersonal von Bars gelten neu vergleichbare Anforderungen. Die Gastgewerbebetriebe haben bis Ende April Zeit 2021, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, die privaten Sicherheitsdienste bis Ende 2021.
Versicherungsnachweis
Bereits bis Ende Juni 2020 müssen alle Security-Firmen der Kantonspolizei den Nachweise einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Franken erbringen.
Auf nationaler Ebene gibt es bislang keine einheitliche Regelung zu privaten Sicherheitsfirmen. Manche Kantone entschlossen sich zu einem Alleingang, nachdem ein Deutschschweizer Konkordat gescheitert war. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats empfahl anfangs November ihrem Rat, eine Motion für eine schweizweit gültige Rechtsgrundlage anzunehmen.
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