Pensionskasse Berner Stadtrat nimmt städtische Pensionskasse in die Pflicht

SDA

16.5.2019 - 22:54

Die Pensionskasse der Stadt Bern soll künftig kein Geld mehr in Rüstungsfirmen anlegen. Der Stadtrat erklärte am Donnerstag eine Richtlinienmotion erheblich. Mehr als ein Zeichen dürfte dies allerdings nicht sein.

Richtlinienmotionen sind für den Gemeinderat nicht bindend. Der Vorstoss verlangte: «Keine Rentengelder mehr für die Kriegsmaterialproduktion».

Banken, Versicherungen und Pensionskassen investierten pro Jahr mehrere Milliarden Franken in Rüstungsunternehmen. Dies geschehe meist nicht direkt, räumen die Vorstösserinnen und Vorstösser ein, sondern über Beteiligungen an internationalen Fonds, die sich aus verschiedenen Anlagetiteln zusammensetzten. Auch die Pensionskasse der Stadt Bern investiere in solche Fonds.

Lanciert wurde die Motion von Stadträtin Eva Krattiger (Junge Alternative). Die Mitunterzeichnenden stammen unter anderem aus den Reihen der Grünen, der Grünen Freien Liste, der EVP oder der JUSO.

Dass eine andere Anlagestrategie möglich sei, beweise etwa die Stadt Zürich, die eine Ausschlussliste führe und sich aus heiklen Beteiligungen zurückgezogen habe, so die Motionäre.

Juristisch heikel

Die Berner Stadtregierung beantragte dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen. Sie äusserte zwar Verständnis für das Anliegen und betonte, dass auch die Pensionskasse der Stadt Bern sich einer nachhaltigen Vermögensanlage verschrieben habe.

Doch die Anlagepolitik der Pensionskasse gehöre nicht in die Zuständigkeit von Gemeinde- oder Stadtrat. Mit einem Eingreifen würde die Stadt gegen übergeordnetes Recht verstossen.

Nach Angaben des Gemeinderates hat die Kasse ihr Portfolio bereits wesentlich bereinigt. Nach der Veröffentlichung einer schwarzen Liste des Vereins für verantwortungsvolle Kapitalanlagen habe die Kasse alle ihre Vermögensverwaltungen angeschrieben und verlangt, dass die gelisteten Firmen aus den Anlagegefässen ausgeschlossen werden.

Der letzte Anbieter hat nach Angaben des Gemeinderates 13 der 16 gelisteten Unternehmen ausgeschlossen. Die drei verbleibenden Titel hätten noch nicht veräussert werden können. Doch man suche weiter nach entsprechenden Möglichkeiten.

Schwierige Lage

Die SP, die eigentlich gegen Investitionen in Rüstungsunternehmen ist, hatte für einmal eine schwierige Position, denn ihr eigener SP-Gemeinderat pochte auf Ablehnung des Vorstosses. Die Partei beschloss darum Stimmfreigabe.

«Kein einziges Mitglied der Fraktion ist dafür, dass Rentengelder in Kriegsmaterial investiert wird», betonte die SP-Fraktionssprecherin Bernadette Häfliger. Ein Teil werde dem Vorstoss zustimmen, um eine Zeichen zu setzen. Ein anderer Teil werde sie aber ablehnen, weil der Vorstoss die Ziele nicht erreichen werde.

Häfliger verwies auf den Umstand dass der Vorstoss verlangt, dass Anlagen in Firmen verboten werden, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Kriegsmaterial machen. Der Vorstoss würde damit bei wortgetreuer Umsetzung sogar zu einer Verschlechterung der heutigen Anlagepraxis führen. Viel besser sei es, sich auf nationaler Ebene für ein Verbot für alle Pensionskassen einzusetzen.

«Das sind ganz erbärmliche Ausreden» wandet sich Patrick Wyss (GFL) an die SP-Fraktion. Die eigene finanzielle Sicherheit vom Tod anderer Leuten abhängig zu machen, «können und sollen wir nicht», betonte auch Parteikollege Marcel Wüthrich.

Der Vorstoss sei eine Moralkeule, ereiferte sich Henri-Charles Beuchat (SVP). Handel mit Rüstungsgütern sei im Kern nicht unmoralisch, denn er erlaube oft auch die Wahrung des Friedens und der Sicherstellung einer stabilen Lage.

Finanzdirektor Michael Aebersold (SP) betonte, dass der Vorstoss juristisch nicht umsetzbar sei, da der Gemeinderat der Pensionskasse keine Vorgaben machen könne. «Wir können uns nicht um Bundesrecht foutieren, redete Aebersold dem Rat ins Gewissen. Gemäss dem Stadtberner Finanzdirektor hält die Pensionskasse keine einzige Anlage in Unternehmen, die geächtete Waffen herstellen.

Der Stadtrat überwies gegen den Willen des Gemeinderates die Richtlinienmotion. Diese ist für den Gemeinderat nicht bindend, und er hat erheblichen Spielraum, wie er sie allenfalls umsetzen will.

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