Kantonale Abstimmung BE Berner Stimmvolk ebnet Weg für Wählbarkeit von Kantonsangestellten

zc, sda

12.3.2023 - 15:35

Das bernische Stimmvolk hat zwei unumstrittene Verfassungsänderungen gutgeheissen. (Symbolbild)
Das bernische Stimmvolk hat zwei unumstrittene Verfassungsänderungen gutgeheissen. (Symbolbild)
Keystone

Das bernische Stimmvolk hat zwei Änderungen der Kantonsverfassung wuchtig angenommen. Zum einen wird damit möglich, dass sich Verwaltungsangestellte in Ausnahmefällen ins Parlament wählen lassen können. Zum anderen wird die Justizreform in der Verfassung abgebildet.

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Die Stimmbeteiligung lag bei 30,4 Prozent. Das teilte die Staatskanzlei am Sonntag mit.

Heute können Mitglieder der Kantonsverwaltung nicht gleichzeitig dem Grossen Rat angehören. Grund ist die Gewaltenteilung. Personen in staatsnahen Stellungen wie etwa Lehrkräfte dürfen hingegen bereits heute ins Kantonsparlament gewählt werden.

Die Verfassungsänderung schafft die Voraussetzungen, dass künftig Verwaltungsangestellte in Ausnahmefällen Mitglied des Grossen Rates werden können. 158'213 Stimmende legten ein Ja in die Urne, 57'339 lehnten die Verfassungsänderung ab. Wer genau von der Neuerung profitiert, ist noch offen. Geregelt wird dies auf Gesetzesstufe.

Die zweite Verfassungsänderung wurde mit 177'539 Ja- gegen 37'548 Nein-Stimmen gutgeheissen. Sie bildet auf Verfassungsebene ab, was seit 2011 gilt: Die Selbstverwaltung der Justiz. Das neue System hat sich gemäss einer Evaluation bewährt und die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt.