Grosser Rat BEBerner Stimmvolk kann über Stärkung der Volksrechte abstimmen
pa, sda
29.11.2021 - 14:12
Der Volksvorschlag in der Berner Verfassung soll gegenüber den Instrumenten des Parlamentes gestärkt werden. Der Berner Grosse Rat gab am Montag definitiv grünes Licht zur entsprechenden Verfassungsänderung. Wann das Volk darüber abstimmt, ist noch offen.
pa, sda
29.11.2021, 14:12
SDA
Der Rat verabschiedete das Geschäft in zweiter Lesung mit 121 zu 21 Stimmen. Die Verfassungsänderung geht auf eine parlamentarische Initiative mit dem Titel «In dubio pro populo» zurück. Künftig soll demnach der Volksvorschlag nicht mehr durch Eventualanträge des Parlamentes ausgehebelt werden können.
Gemäss Kantonsverfassung können 10'000 Stimmberechtigte innert drei Monaten seit der Publikation eines Gesetzes oder eines Grundsatzbeschlusses einen Volksvorschlag einreichen, der als Referendum gilt. Bislang war dies nur möglich, wenn das Parlament nicht von sich aus einen Eventualantrag beschlossen hatte. Diese Einschränkung soll nun gestrichen werden.
Die Mehrheit des Grossen Rates will damit die Interessen des Volks höher gewichten als diejenigen des Parlamentes. Gegen die Vorlage stellte sich einzig die FDP, welche diese «Selbstkastration» des Parlamentes bereits in erster Lesung als falsch bezeichnet hatte.
Keine «Buebetrickli» mehr möglich
Gemäss einem Gutachten war in der Vergangenheit bei sechs von acht Grossratsvorlagen, bei denen ein Eventualantrag formuliert wurde, das Motiv «relativ klar» das Verhindern eines Volksvorschlags gewesen.
Der parlamentarische Kniff – auch als «Buebetrickli» bezeichnet – kam beispielsweise im Jahr 2015 bei der Beratung des kantonalen Einführungsgesetzes über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung zur Anwendung. Streitpunkt waren dabei die Prämienverbilligungen.
Die bürgerliche Mehrheit strich eine entsprechende Zielvorgabe aus dem Gesetz, formulierte aber gleichzeitig einen Eventualantrag – und verunmöglichte der linksgrünen Seite damit das Einreichen eines eigene Volksvorschlags.
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