Vergütungen Bernische GPK fordert tiefere Vergütungen bei staatsnahen Betrieben

zc, sda

16.2.2021 - 10:07

Die Vergütungen der BKW-Chefin gaben zu reden. Jetzt fordert die GPK des bernischen Grossen Rates den Regierungsrat zum Handeln auf.
Die Vergütungen der BKW-Chefin gaben zu reden. Jetzt fordert die GPK des bernischen Grossen Rates den Regierungsrat zum Handeln auf.
Keystone

Der Berner Regierungsrat soll sich für eine generelle Senkung der Vergütungen bei staatsnahen Betrieben einsetzen. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates in einer Planungserklärung, wie sie am Dienstag mitteilte.

Das Kantonsparlament wird in der Frühlingssession im März über die Forderung befinden. Der Grosse Rat wird sich dannzumal mit einem Bericht der Regierung zum Thema befassen.

Die öffentliche Diskussion über die Vergütungen in Unternehmen mit kantonalen Beteiligungen läuft schon seit 2019. Damals wurde bekannt, dass BKW-Chefin Suzanne Thoma für das Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung von 2,03 Millionen Franken erhalten hatte. Im Jahr darauf ging Thomas Vergütung auf 1,76 Millionen Franken zurück.

Das Parlament bestellte darauf beim Regierungsrat einen Bericht, der im vergangenen November publiziert wurde. Der Regierungsrat forderte die staatsnahen Betriebe darin zur Zurückhaltung bei den Cheflöhnen auf.

Zugleich machte er deutlich, dass er «marktorientierte» Vergütungen für die Führungsorgane durchaus für angemessen halte. Die Einführung einer fixen Obergrenze für Cheflöhne lehnte er ab.

Branchendurchschnitt soll reichen

Der Geschäftsprüfungskommission geht das zu wenig weit, wie sie am Dienstag deutlich machte. Ihrer Meinung nach reicht es nicht, von den staatsnahen Betrieben Zurückhaltung zu erwarten. Konkret sollten sich die Vergütungen am Durchschnitt in der jeweiligen Branche orientieren.

Ausserdem sei die Deckelung der Löhne durchaus eine prüfenswerte Forderung. Das Thema werde ja zurzeit auch auf Bundesebene diskutiert.

Die Geschäftsprüfungskommission übt im Communiqué vom Dienstag auch Kritik am Bericht der Regierung. Das Thema «Nebenbeschäftigungen von Geschäftsleitungsmitgliedern» werde darin ausgeblendet. Auch hier sei der Regierungsrat gefordert: Er sollte sich dafür einsetzen, dass die Verwaltungsräte entsprechende Regelungen festlegten.

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