Grosser Rat BE Bernischer Grosser Rat lehnt Steuerentlastung bei Erben ab

razw, sda

9.3.2023 - 12:04

Der Grosse Rat will den Freibetrag bei den Erbschaftssteuern im Kanton Bern nicht erhöhen. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Der Grosse Rat will den Freibetrag bei den Erbschaftssteuern im Kanton Bern nicht erhöhen. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
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Der bernische Grosse Rat will den Freibetrag bei der Erbschaftssteuer nicht erhöhen. Das kantonale Parlament lehnte am Donnerstag eine entsprechende Motion mit 32 Ja- zu 106 Nein-Stimmen ab.

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Sandra Schneider (SVP/Biel) wollte das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer so ändern, dass in Zukunft Erben in jedem Fall einen Freibetrag von 50'000 Franken geltend machen können. Heute liegt dieser Betrag bei 12'000 Franken. Eheleute, eingetragene Partner, Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Schneider begründete ihr Anliegen damit, dass sich die Gesellschaft entwickelt habe und Patchworkfamilien keine Seltenheit mehr seien. Zudem soll mit der Erhöhung des Freibetrags die Erbperson das Geld erhalten und nicht der Staat einen Teil davon einkassieren, so Schneider. Sie konnte nicht über die eigenen Parteireihen überzeugen.

Die Grünen, die SP und die EVP stellten sich aus Prinzip gegen eine Erhöhung des Freibetrags. So argumentierte Barbara Stotzer-Wyss (EVP/Büren an der Aare) die Leute, die eine Erbschaft erhalten würden, hätten dafür keine Leistung erbracht. In diesem Sinne sei eine solche Steuer gerechtfertigt.

Nicht prinzipiell gegen eine Steuersenkung waren die FDP, die EDU und die GLP. Sie möchten aber den Fokus einer Steuersenkung bei den Unternehmen setzen, erklärte Stephan Lack (FDP/Muri bei Bern). Für die Mitte seien die finanziellen Anreize für Patchworkfamilien schon heute zu hoch und müssten mit einem höheren Freibetrag nicht noch stärker steigen, so Christine Bühler (Die Mitte/Romont).

Der Regierungsrat stellte sich gegen diese Motion. Astrid Bärtschi, die Finanzdirektorin, ging davon aus, dass mit einer solchen Änderung die Steuererträge um 10 Millionen Franken sinken würden. Das sei doch ein beträchtlicher Betrag, meinte Bärtschi. Zudem würde es in ihren Augen keinen Sinn machen, eine solche Änderung nicht auch bei den Schenkungen vorzunehmen.