Grosser Rat BE Berns Grosser Rat will Gelder an katholische Kirche nicht sistieren

zc, sda

6.3.2024 - 10:07

Die Zahlungen des Kantons Bern an die katholische Kirche gaben im Grossen Rat viel zu reden. (Symbolbild)
Die Zahlungen des Kantons Bern an die katholische Kirche gaben im Grossen Rat viel zu reden. (Symbolbild)
Keystone

Der bernische Grosse Rat will die Zahlungen des Kantons an die römisch-katholische Kirche nicht sistieren. Mit 83 zu 61 Stimmen lehnte er am Mittwoch ein Postulat von Tobias Vögeli (GLP) ab.

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Der Grünliberale hatte seine Motion im vergangenen September eingereicht, nachdem eine Untersuchung der Universität Zürich rund tausend Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche dokumentiert hatte.

Vögeli forderte eine Sistierung sämtlicher Zahlungen auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Gelder sollten erst wieder fliessen, wenn ein umfassendes Konzept zur Aufarbeitung von möglichen Übergriffen und zur Prävention vorliege. Über die Freigabe der sistierten Gelder solle anschliessend das Parlament entscheiden.

Die Ratsmehrheit war wie die Regierung der Meinung, für eine Sistierung gebe es keine Rechtsgrundlage. Sie sei weder im Landeskirchen- noch im Staatsbeitragsgesetz vorgesehen. Zudem habe die katholische Kirche bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Missbrauchsfälle aufzuarbeiten.

«Unschuldige nicht bestrafen»

Philippe Messerli (EVP) warnte zudem davor, die Falschen zu bestrafen. Drehe man den Geldhahn zu, würde dies auch all jene Menschen treffen, die sich nichts zuschulden hätten kommen lassen und wertvolle Arbeit für die Gemeinschaft leisteten.

So sah es auch Nicola von Greyerz (SP). Der Kanton leiste Zahlungen einerseits für die Entlohnung der Geistlichen und anderseits für Leistungen, welche die Landeskirchen im gesamtgesellschaftlichen Interesse in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur leisteten. Streiche man diese Beiträge, treffe man die Falschen.

Sistiere man die Gelder an die katholische Kirche, müsste man auch die Zahlungen an alle anderen Organisationen mit Missbrauchsfällen streichen, ergänzte Christine Gerber (SVP). Mit den eingeleiteten Präventionsmassnahmen habe die katholische Kirche einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

«Beschämend»

Mehrere Fraktionen waren sich uneins, so die Mitte. Für die einen komme eine Sistierung wegen der fehlenden Rechtsgrundlage nicht in Frage, sagte Mitte-Sprecher Philip Kohli. Andere seien der Meinung, Geld sei ein gutes Druckmittel und eine Sistierung angebracht, weil es sich um einen Wiederholungstäter handle. Es sei beschämend, wenn eine Institution wie die Kirche nicht aus Fehlern lerne.

Das Ausmass des Missbrauchs in der Vergangenheit sei «schockierend», sagte Regierungsrätin Evi Allemann (SP). Eine gründliche Aufarbeitung sowie Präventionsstrategien seien unabdingbar. Das sei Aufgabe der Kirche. Der Kanton habe seinerseits getan, was er tun könne.

«Tadelloser Leumund»

Bereits erfüllt sind nach Ansicht des Grossen Rats die zentralen Forderungen einer Motion von Claudine Esseiva (FDP) und Mitgliedern aus fast allen Fraktionen. Sie verlangten unter anderem, dass bei der Anstellung von Geistlichen eine von der Kirchgemeinde unabhängige Leumundsprüfung erfolgt.

Schon heute sei ein tadelloser Leumund nötig, hielt die Regierung fest. Im Bistum Basel würden dazu ein Auszug aus dem Strafregister sowie Referenzen eingeholt. Und seit 2016 werde bei einem Zuzug aus einem anderen Bistum eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung des bisherigen Vorgesetzten verlangt.