Bundesgericht Beschwerde gegen Südanflug am Flughafen Bern-Belp abgewiesen

SDA

8.7.2020 - 12:01

Der Flughafen Bern-Belp.
Der Flughafen Bern-Belp.
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Segelfluggruppe Bern gegen das geänderte Betriebsreglement für den Flughafen Bern-Belp abgewiesen. Die Segelfluggruppe kritisierte die geplante Einführung des satellitengestützten Instrumentenanflugverfahrens aus südlicher Richtung.

Die Anflugroute für den Südostanflug auf der Piste 32 führt gemäss der Beschwerdeführerin durch ein von Luftsportlern und Privatpiloten vielbeflogenes Gebiet. Sie forderte deshalb ein Anflugverfahren, mit dem weniger Luftraum beansprucht wird.

Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht, hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden, die neuen Anflugrouten auf die Piste 32 seien verhältnismässig und zumutbar. Sie würden andere Nutzer des Flugraums nicht übermässig einschränken.

Das Plangenehmigungsverfahren für die Infrastruktur für die satellitengestützten Instrumentenanflüge auf die Piste 32 hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bereits bewilligt.

Nachdem nun auch das Betriebsreglement steht, kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) allfällige Anpassungen der Luftraumstruktur vornehmen. Das entsprechende Verfahren war sistiert worden. (Urteil 2C_975/2019 vom 27.5.2020)

Zurück zur Startseite