Kommunale Abstimmung Beschwerden abgewiesen: Köniz kann Entscheid zur Spez-Sek umsetzen

ga, sda

29.2.2024 - 12:30

Köniz kann den Volksentscheid zur Spez-Sek umsetzen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat zwei Beschwerden gegen den Volksentscheid vom November abgewiesen. (Symbolbild)
Köniz kann den Volksentscheid zur Spez-Sek umsetzen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat zwei Beschwerden gegen den Volksentscheid vom November abgewiesen. (Symbolbild)
Keystone

Das Nein der Gemeinde Köniz zur Initiative «Ja zur Bildungsvielfalt – Ja zur Spez-Sek in der Lerbermatt» vom vergangenen November ist gültig. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat zwei Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis abgewiesen. Es rüffelt jedoch die Schulleitung.

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Der Versand der Abstimmungsempfehlung der Schulleitungskonferenz Köniz durch die Schulleitungen via die Schul-Kommunikationsplattform «Klapp» an alle Eltern und Erziehungsberechtigten sei «unzulässig» gewesen, teilte das Regierungsstatthalteramt am Donnerstag mit. Man sehe jedoch einen Einfluss auf das Abstimmungsresultat als unwahrscheinlich an.

Die Könizer Stimmberechtigten hatten die Initiative «Ja zur Bildungsvielfalt – Ja zur Spez-Sek in der Lerbermatt» im November mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 61,5 Prozent abgelehnt.

In einer Reaktion gab sich der Gemeinderat am über den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes erleichtert. Der Volksentscheid zur Abschaffung der Spez-Sek-Klassen an der Lerbermatt könne nun auf das Schuljahr 2024/2025 umgesetzt werden, hiess es.

Nachricht hatte kaum Wirkung

Das Regierungsstatthalteramt wies in der Medienmitteilung darauf hin, der Versand der «Klapp»-Nachricht sei am 10. November erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt habe bereits ein gewisser Anteil der Stimmberechtigten abgestimmt, da diese spätestens seit dem 4. November über das Abstimmungsmaterial verfügt hätten.

Im Anschluss an den Versand habe es in den Medien eine Debatte über die Zulässigkeit der Nachricht gegeben. Der Gemeinderat habe die Zweckentfremdung der «Klapp»-App in seiner Medienmitteilung verurteilt.

Die Stimmendifferenz betrug laut Regierungsstatthalteramt 2212 Stimmen. Die Nachricht über die Plattform «Klapp» erhielten demnach 4087 Eltern respektive Erziehungsberechtigte, also potenziell 8174 Personen.

Wird ein Ausländeranteil von 19,5 Prozent mitberücksichtigt, ergibt sich gemäss Regierungsstatthalteramt rund 6580 Stimmberechtigte, die durch die «Klapp»-Nachricht hätten beeinflusst worden sein können. Es werde als eher unwahrscheinlich betrachtet, dass mindestens 1106 Personen einzig durch diese Nachricht bewegt worden seien, anders abzustimmen.