Kommunale Abstimmung Beschwerden gegen Kiesener Abstimmung über Planungskredit ungültig

bd, sda

8.10.2021 - 11:06

Der Regierungsstatthalter ist nicht eingetreten auf vier Beschwerden gegen die Abstimmung über den Planungskredit für die Dorf- und Schulentwicklung der Gemeinde Kiesen vom vergangenen Mai, weil diese zu spät eingingen.
Der Regierungsstatthalter ist nicht eingetreten auf vier Beschwerden gegen die Abstimmung über den Planungskredit für die Dorf- und Schulentwicklung der Gemeinde Kiesen vom vergangenen Mai, weil diese zu spät eingingen.
Keystone

Der Regierungsstatthalter ist auf vier Beschwerden gegen die Abstimmung über den Planungskredit für die Dorf- und Schulentwicklung der Gemeinde Kiesen vom vergangenen Mai nicht eingetreten. Die Beschwerden seien zu spät und vor allem erst nach dem Abstimmungsergebnis eingegangen.

Keystone-SDA, bd, sda

So begründete der Regierungstatthalter Bern-Mittelland, Christoph Lerch, am Freitag den Entscheid. Gegen die Abstimmung vom vergangenen Mai hatten vier Personen Beschwerde erhoben mit der Begründung, die Informationen durch die Gemeinde im Vorfeld der Abstimmung seien intransparent und unvollständig gewesen. Sie forderten die Ungültigerklärung des Abstimmungsresultates sowie eine erneute Abstimmung.

Für eine solche Beschwerde gelte eine Beschwerdefrist von 10 Tagen, welche nicht eingehalten wurde, so der Regierungsstatthalter. Der Zweck der kurzen Beschwerdefrist sei gerade, dass Mängel möglichst noch vor der Wahl oder Abstimmung behoben werden könnten und Letztere nicht wiederholt werden müssten. Dadurch solle das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie geschützt werden.