Luftfahrt Beschwerden gegen Südanflug auf Flughafen Bern abgelehnt

SDA

18.10.2019 - 18:34

Gute Nachricht für den Flughafen Bern: Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen den satellitengestützten Südanflug abgewiesen. 
Gute Nachricht für den Flughafen Bern: Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen den satellitengestützten Südanflug abgewiesen. 
Source: Keystone/Anthony Anex (Archivbild)

Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen den Südanflug auf den Flughafen Bern abgelehnt — damit rückt das satellitengestützte Instrumentenanflugverfahren näher.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gut ein Dutzend Beschwerden gegen den Südanflug auf den Flughafen Bern abgelehnt. Damit rückt das satellitengestützte Instrumentenanflugverfahren aus südlicher Richtung in Bern-Belp einen Schritt näher.

Die Flughafen Bern AG hatte 2013 beim Bund das Gesuch um Bewilligung dieses Verfahrens eingereicht. Nach dem Einreichen der Unterlagen gingen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BazL) über 300 Einsprachen von Einzelpersonen, mehreren Gemeinden und Organisationen ein.

Das BazL lehnte aber die Einsprachen ab, worauf gut ein Dutzend Einsprecher ihre Opposition weiterzogen. Dazu gehören die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm (VgF) und ihr zufolge die Gemeinden Münsingen und Kiesen sowie die Segelfluggruppe Bern und der Aero-Club der Schweiz.

Die VgF hat nun am Freitag den Entscheid des Gerichts bekanntgegeben. Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage, dass das Urteil vorgestern gefällt wurde. Veröffentlicht wird es erst in einer Woche.

«Vereinfachung des Betriebs»

In ihrer Beschwerde machte die Vereinigung geltend, der Umweltverträglichkeitsbericht zum Südanflug sei lückenhaft und die Routenführung sei nicht lärmoptimiert. Auch eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs habe es gegeben.

Der Südanflug führe zusammen mit der geplanten vierten Ausbauetappe zu mehr Flugverkehr und Fluglärm, sagt die Vereinigung auch. Die Flughafen Bern AG sagte hingegen stets, das satellitengestützte Anflugverfahren aus Süden habe keinen Einfluss auf die Anzahl Flugbewegungen.

Mit dem neuen Anflugverfahren gehe es darum, die Sicherheit zu verbessern. An- und abfliegende Flugzeuge flögen sich künftig nicht mehr entgegen und das Kreuzen von Flugwegen werde reduziert, gab die Flughafen Bern AG Anfang 2018 an. Mit dem neuen Verfahren werde es auch weniger Durchstarts und Ausweichlandungen geben.

Insgesamt werde es weniger Wartezeiten in der Luft und am Boden geben und der Betrieb vereinfache sich. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann noch ans Bundesgericht weiterzogen werden. Die VgF hat noch nicht entschieden, ob sie das tut.

VgF sieht auch «Lichtblick»

Aktuell sei es im Aaretal und um den Flughafen Bern «zwar ruhiger geworden», sagt die VgF auch. Nach dem Konkurs von SkyWork Airlines gebe es keine Linienflüge und nur noch wenige Charterflüge. «Jedoch wäre es naiv anzunehmen, dieser ruhige Zustand werde länger andauern», so die VgF.

Ein «Lichtblick» im Urteil seien Ausführungen des Gerichts zum Flugbetrieb in Randstunden. Das Gericht schreibe, das BazL hätte Einschränkungen des Flugbetriebs zum Schutz der Ruhe am frühen Morgen in diesem Verfahren prüfen sollen.

Nach dem Konkurs von SkyWork seien die entsprechenden Massnahmen wegen der derzeit geringen Anzahl von Flugbewegungen aber nicht dringlich. Allerdings sei in dieser Frage ein neues Verfahren durchzuführen.


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