Verkehr Breitenrain-Leist blitzt vor Berner Verwaltungsgericht ab

SDA

1.10.2019 - 10:35

Die Umgestaltung des Berner Breitenrainplatzes hat eine weitere juristische Hürde genommen. Das kantonale Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Lorraine-Breitenrain-Leists abgewiesen.

Diese richtete sich gegen die Teilschliessung des Platzes für den motorisierten Individualverkehr und die Errichtung einer Begegnungszone. Diese von der Stadt erlassenen Verkehrsmassnahmen seien rechtmässig, hält das Verwaltungsgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil fest.

Das Gericht stellt sich damit hinter den Entscheid des Regierungsstatthalters. Ob das letzte Wort in der Angelegenheit nun gesprochen ist, wird sich zeigen: Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Die Stadtberner Stimmberechtigten hatten im Juni 2015 einen Kredit von 56,1 Millionen Franken für das Projekt «Dr nöi Breitsch» gutgeheissen. Zu den verschiedenen Teilprojekten gehört die Sanierung und Neugestaltung des Breitenrainplatzes.

Das Verwaltungsgericht macht in seinem Urteil deutlich, dass die Schaffung einer Begegnungszone letztlich ein politischer Entscheid sei, der durch die Volksabstimmung indirekt gestärkt worden sei. Die Nachteile, die das Teilfahrverbot für die Leist-Mitglieder mit sich bringe, seien zumutbar.

Sie hätten immer noch genügend Möglichkeiten, um über andere Strassen zu ihren Liegenschaften zu gelangen – allenfalls unter Inkaufnahme eines kurzen, zumutbaren Umwegs. Der Statthalter habe zu Recht erkannt, dass das Teilfahrverbot auf der Breitenrainstrasse in öffentlichem Interesse liege und verhältnismässig sei.

Zurück zur Startseite