Die Stadt Bern kann die bereits 2012 von links-grüner Seite eingereichte Initiative mit dem Titel «Für bezahlbare Wohnungen» umsetzen. Das Bundesgericht hat die dagegen eingereichte Beschwerden abgelehnt, wie die Stadt Bern am Montag mitteilte.
Das oberste Gericht habe mit seinem Urteil bestätigt, dass das Volksbegehren nicht in unzulässiger Weise in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit eingreife. Auch stehe die Initiative nicht im Widerspruch zum Mietrecht, schreibt die Stadt Bern.
Entsprechende Kritik hatte vor einem Jahr der Hauseigentümerverband Bern und Umgebung geäussert, als er eine vom kantonalen Verwaltungsgericht abgelehnte Beschwerde nach Lausanne weiterzog.
Berns Stadtpräsident Alec von Graffenried wird in der Mitteilung der Stadt Bern mit den Worten zitiert, dem Bundesgerichtsurteil komme schweizweit richtungsweisende Bedeutung zu. Der Entscheid schaffe landesweit Klarheit zur Gültigkeit ähnlicher wohnpolitischer Initiativen. Das Bundesgericht habe einen Pfeiler der städtischen Wohnstrategie bestätigt.
Zwei neue Regeln
Die Initiative verlangt, dass die Bauordnung der Stadt Bern um zwei Regelungen für die Förderung erschwinglichen Wohnraumes ergänzt wird. So soll in neu geschaffenen Wohnzonen oder in Wohnzonen, die mit einer Mehrnutzung aufgewertet werden, mindestens ein Drittel des Wohnraums preisgünstig oder von gemeinnützigen Trägerschaften erstellt werden.
Die Stadt Bern nennt dies Preisvergünstigungsverpflichtung. Ausserdem sollen Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich 20 Prozent mehr Nutzfläche realisieren können, wenn sie gemeinnützig sind oder preisgünstige Wohnungen bauen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Bern nahmen die Initiative im Mai 2014 mit einem Ja-Stimmenanteil von über 71 Prozent an. Danach reichten Gegner Beschwerden ein und zogen diese weiter bis zum Bundesgericht.
Aufgrund von bereits früher zugunsten der Initiative ausgefallenen Urteilen wendet die Stadt Bern die Preisvergünstigungsverpflichtung schon an: Bei Planungen auf städtischem Land reserviert sie mindestens einen Drittel der Wohnfläche für gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau. Das empfiehlt sie auch privaten Grundeigentümerschaften.
Nach dem Ja aus Lausanne will die Stadt Bern nun auch die formelle Anpassung der Bauordnung an die Hand nehmen. Sie plant, die Bestimmung zu Um- und Neueinzonungen voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft zu setzen.
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