Am Ufer des Wohlensees beim Inselrain Hinterkappelen kann auch weiterhin kein Uferweg gebaut werden. Das Bundesgericht hat ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts gekippt und die vom Kanton Bern vorgenommene Planung aufgehoben.
Wie der Verein "Heit Sorg zum Wohlesee" mitteilte respektive wie aus dem Urteil vom 12. November hervorgeht, ist das Bundesgericht zum Schluss gekommen, das bernische Verwaltungsgericht habe in diesem Verfahren dem Interesse des Vogelschutzes deutlich zu wenig Gewicht beigemessen. Immerhin handle es sich bei der Inselrainbucht um ein Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung.
Demgegenüber habe das Verwaltungsgericht die Bedeutung eines ufernahen Verlaufs des Wegs angesichts von sehr weit reichenden Begleitmassnahmen überbewertet. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Überbauungsordnung "Wohlensee-Inselrainbucht" nicht genehmigt wird und Baubewilligungen verweigert werden.
Der fragliche, rund ein Kilometer lange Uferweg macht seit Jahren Schlagzeilen - unter anderem, weil sich die Standortgemeinde Wohlen 2006 ausser Stande erklärte, innerhalb einer vom Kanton Bern gesetzten Frist eine eigene Lösung zu erarbeiten. In der Folge übernahm der Kanton Bern das Dossier. Der umstrittene Weg soll eine Lücke im Wegnetz entlang dem Wohlensee schliessen.
Der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liegt das Bundesgerichtsurteil vor.
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