Steuern Bundesgerichtsurteil zu Berner Medianwert ohne kurzfristige Wirkung

pa, sda

20.1.2022 - 10:42

Die steuerliche Bewertung von Liegenschaften ist umstritten. (Symbolbild)
Die steuerliche Bewertung von Liegenschaften ist umstritten. (Symbolbild)
Keystone

Das Urteil des Bundesgerichts zur Festsetzung der amtlichen Werte hat keine direkte Auswirkung auf die laufende Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Bern. 90 Prozent der Dossiers sind bereits rechtskräftig.

20.1.2022 - 10:42

Auch die 10 Prozent der Liegenschaften, für die noch kein neuer amtlicher Wert festgelegt wurde, werden nach aktuell geltenden Bestimmungen festgelegt, wie Steuerverwalter Claudio Fischer am Donnerstag an der Jahresmedienkonferenz der Berner Steuerverwaltung erklärte.

Das Bundesgericht hatte am 21. Dezember eine Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern gutgeheissen. Die höchsten Richter halten es für unzulässig, eine deutlich unter dem Marktwert liegende amtliche Bewertung anzustreben. Streitpunkt ist der sogenannte Medianwert, den der Grosse Rat 2020 auf 70 Prozent des Verkehrswertes festlegte.

Schon bei der Beratung des entsprechenden Dekretes gingen der Regierungsrat und die Ratslinke davon aus, dass der vom bürgerlich dominierten Parlament gewollte Wert von 70 Prozent nicht verfassungskonform sei. Die Regierung hatte einen Zielwert von 77 Prozent vorgeschlagen.

Weiteres Vorgehen noch offen

Gemäss Steuerverwalter Fischer wird die Berner Kantonsregierung die Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheids beurteilen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Danach werde das weitere Vorgehen festgelegt.

Natürlich stelle sich nun die Frage, ob es eine weitere Neubewertung der Liegenschaften brauche – dies auch wegen der weiter gestiegenen Immobilienpreise. Der Ball liege aber bei der Politik. Gemäss Gesetz muss der Grosse Rat darüber beschliessen.

Fischer wies dabei auf die Komplexität von steuerlichen Liegenschaftsbewertungen hin. Die Steuerverwaltung rechne selber nicht mit dem Medianwert, sondern wende Schatzungsnormen an, die aufgrund verschiedener Kriterien – darunter dem Medianwert – «geeicht» werden.

Fast 12'000 Einsprachen eingegangen

Im Rahmen der 2020 beschlossenen Neubewertung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke werden im Kanton Bern rund 730'000 Immobilien neu bewertet. Für 671'757 Grundstücke (rund 90 Prozent) wurde der neue amtliche Wert bereits rechtskräftig eröffnet. Noch offen ist die Bewertung bei 10 Prozent.

Gegen die Neubewertung, die dem Kanton 45 Millionen und den Gemeinden 53 Millionen Franken zusätzliche Steuereinnahmen bringt, sind 11'734 Einsprachen eingegangen. Davon sind knapp 20 Prozent erledigt, wie Fischer vor den Medien weiter sagte.

Die amtliche Bewertung soll künftig grundsätzlich vereinfacht werden, wie Fischer zu einem vom Parlament gutgeheissenen Vorstoss erklärte. Man sei daran, eine entsprechende Auslegeordnung zu machen. Nebst dem Blick auf andere Kantone würden auch Ansätze aus der Privatwirtschaft geprüft. Ziel sei ein einfaches, transparentes und kostengünstiges System.

Höherer Abzug für Kita-Kosten

Bis zum 3. Februar erhalten die rund 630'000 steuerpflichtigen Bernerinnen und Berner ihre Steuererklärungen für das Jahr 2021. Höhere Abzugsmöglichkeiten gibt es beim Abzug für externe Kinderbetreuung. Für 2021 können pro Kind bis zu 12'000 Franken Kita-Kosten abgezogen werden – bisher lag das Maximum bei 8000 Franken.

Immer mehr Bernerinnen und Berner reichen die Steuererklärung online ein – letztes Jahr taten dies rund drei Viertel aller Steuerpflichtigen. Auch die erforderlichen Steuerbelege werden zunehmen elektronisch hochgeladen.

pa, sda