Grosser Rat BEDer Kanton Bern regelt Mountainbike-Routen im Gesetz
hn, sda
29.11.2022 - 15:12
Der Kanton Bern regelt Mountainbike-Routen neu im Gesetz. Der Grosse Rat hat am Dienstag in erster Lesung den entsprechenden Änderungen des Strassengesetzes zugestimmt.
Keystone-SDA, hn, sda
29.11.2022, 15:12
29.11.2022, 17:47
SDA
Die Fraktionen im Grossen Rat hatten im Grundsatz nichts dagegen einzuwenden, dass Mountainbike-Routen den übrigen Velo-Freizeitrouten gleichgestellt werden. Der Kanton soll sie signalisieren und den Bau mitfinanzieren.
Mountainbiken sei vom Trend- zum Breitensport geworden, stellten verschiedene Rednerinnen und Redner fest. Gerade in Tourismusregionen sei Mountainbiken eine sinnvolle Ergänzung des Sommertourismus.
Es dürfe nicht sein, dass andere Tourismuskantone Bern in Sachen Mountainbike den Rang abliefen, betonte Peter Flück (FDP) mit Verweis auf die Kantone Graubünden und Wallis.
Nicht ganz reibungsfrei
Die zunehmende Bedeutung des Mountainbikings bringe aber auch vermehrt Konflikte mit sich, etwa mit Wanderern, Landbesitzern oder Natur- und Tierschutz. Mountainbike-Routen zu kanalisieren sei daher sinnvoll, befand Barbara Josi (SVP).
Josi gab auch zu bedenken, dass der Kanton mit dem Ausbau von Velorouten immer häufiger als Besteller auftrete und die Gemeinden dann in den Sack greifen müssten, etwa für den Routenunterhalt.
Dass Mountainbike-Routen nun in der Strassengesetzgebung Eingang aufgenommen werden sollen, befürwortete auch David Stampfli (SP/JUSO). Dies sei eine Chance für den Kanton.
Das geltende Strassengesetz stammt aus dem Jahr 2008. Zu diesem Zeitpunkt waren Mountainbike-Routen noch kaum ein Thema und wurden deshalb weder im Gesetz noch im kantonalen Sachplan Veloverkehr berücksichtigt. Nun soll dies nachgeholt werden. Die Routen zu bauen und zu unterhalten, bleibt Aufgabe der Gemeinden.
Die Regierung schlug vor, dass sich der Kanton zu 40 Prozent der an den Investitionskosten beteiligt und wichtige Routen signalisiert, Die Frage der finanziellen Beteiligung schickten die Grossrätinnen und Grossräte zurück in die Kommission. Sie soll nun bis zur zweiten Lesung ein «Preisschild» erarbeiten, damit der Rat die Kosten einschätzen kann.
Das Strassengesetz behandelt lediglich Mountainbike-Routen. Darunter versteht man allgemein zugängliche Wege oder Pfade, die meistens mit anderen Nutzerinnen und Nutzern geteilt werden. Vortritt für Fussgängerinnen und Fussgänger und gegenseitige Rücksichtnahme sind oberstes Gebot.
Demgegenüber sind Mountainbike-Anlagen ausschliesslich den Mountainbiken gewidmet. Auf den Anlagen sind keine Fussgänger unterwegs. Die Anlagen unterstehen dem Sport- und Bewegungsförderungsgesetz.
Noch vieles offen
Weiter will der Kanton im Rahmen der Revision des Strassengesetzes die Übernahmen von Kantonsstrassen durch die Gemeinden und umgekehrt vereinfachen. Zudem will er die Gemeinden bei der Planung ihres Wanderweg- und Veloroutennetzes fachlich stärker unterstützen.
Der Rat schickte am Dienstag zahlreiche Artikel nochmals zur Beratung in die Kommission zurück. Wichtige Entscheide vor allem finanzieller Natur dürften also erst in zweiter Lesung gefällt werden.
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