Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag
- in einer einzigen Lesung das Baugesetz revidiert und mit der Revision den bernischen Gemeinden mehr Handlungsspielraum gegeben. Beispielsweise können sie künftig die für die Vorprüfung ihrer Pläne erforderlichen Amts- und Fachberichte selber einholen und mit den zuständigen Stellen bereinigen, wenn sie das wollen und dazu in der Lage sind.
- in zweiter Lesung das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege revidiert. Der Rat beschloss unter anderem, dass Heimatschutz- und Umweltorganisationen künftig unter Umständen eine Garantiesumme hinterlegen müssen, wenn sie vor Verwaltungsgericht ziehen.
- eine Änderung des kantonalen Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches an die Kantonsregierung zurückgewiesen. Mit der Vorlage wollte der Regierungsrat ausdrücklich bestimmen, dass das sogenannte «herrenlose Land» im Eigentum des Kantons steht – Voraussetzung dafür, dass dieses Land im Grundbuch eingetragen werden kann. Doch dem Rat waren die Auswirkungen der Gesetzesänderungen nicht klar genug.
- die Regierung mit einer Motion aufgefordert, das kantonale Sozialhilfegesetz in einem Punkt abzuändern. Die Änderung soll es ermöglichen, dass Gemeinden unrechtmässig bezogene Sozialhilfebeiträge auch dann von den Sozialhilfeleistungen abziehen können, wenn die Bezügerin oder der Bezüger von einer anderen Gemeinde her zugezogen ist. Momentan gebe es eine Gesetzeslücke, hiess es im Rat.
- einen Vorstoss der Grünen zur konkreten Umsetzung des neuen Klimaschutzartikels in der Berner Kantonsverfassung an die Kantonsregierung überwiesen.
- mit 134 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion von Sandra Hess (FDP/Nidau) und Mitunterzeichnern an die Kantonsregierung überwiesen. Der Regierungsrat soll im Interesse der Siedlungsentwicklung nach Innen die Bauverordnung so ergänzen, dass innerhalb von Gemeinden oder in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden eine oder mehrere Parzellen in der Bauzone mit einer oder mehreren Parzellen in der Landwirtschaftszone mit Fruchtfolgefläche (FFF) abgetauscht werden können. Der Abtausch muss flächengleich oder mit einem Überschuss zu Gunsten der FFF erfolgen.