Flüchtlinge EJPD genehmigt Erweiterungsbau Bundesasylzentrum Kappelen BE

SDA

7.5.2019 - 10:50

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Erweiterungsbau im Bundesasylzentrum Kappelen BE genehmigt. Sobald der Entscheid rechtskräftig ist, kann das seit Sommer 2018 betriebene Zentrum von 160 auf 270 Schlafplätze ausgebaut werden.

Die EJDP-Verfügung zur Plangenehmigung wurde am Dienstag im Bundesblatt publiziert. Dieses Verfahren ersetzt gemäss revidiertem Asylgesetz die ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Der Entscheid des EJPD kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Der Bund hat das Zentrum in Kappelen bei Lyss schon im Juli 2018 in Betrieb genommen, dies in Gebäuden des früheren kantonalen Durchgangszentrums. Diese weisen 160 Plätze auf. Mit einem Neubau und einer Sanierung der bestehenden Räumlichkeiten soll die Kapazität auf 270 Plätze ausgebaut werden.

Im Frühling 2019 stimmte die Gemeinde Lyss der Betriebs- und Sicherheitsvereinbarung zum Bundesasylzentrum zu. In dem Vertrag werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Mitsprache der betroffenen Gemeinden und des Kantons Bern geregelt. Ein wesentlicher Bestandteil sind auch Sicherheitsfragen.

Neues Asylverfahren seit 1. März in Kraft

Das neue, gestraffte Asylverfahren ist in der Schweiz seit 1. März in Kraft. Alle Asylsuchenden kommen zunächst in ein Bundesasylzentrum. Dort sollen innerhalb von 21 Tagen die nötigen Vorabklärungen getätigt werden.

Nach den Vorbereitungsarbeiten erfolgt eine Anhörung der Betroffenen zu den Asylgründen. Bei klarer Faktenlage wird innert acht Arbeitstagen ein erstinstanzlicher Asylentscheid gefällt. Sind weitere Abklärungen nötig, wird die Person einem rund einjährigen erweiterten Verfahren zugewiesen.

Nach dem Asylentscheid werden die Betroffenen einem Kanton zugewiesen, der für ihre Unterbringung und im Falle eines positiven Entscheids für die Integrationsarbeit zuständig ist. Die Kantone sind auch für den Vollzug der Wegweisungen zuständig.

Hat eine asylsuchende Person bereits vorgängig in einem anderen europäischen Staat ein Asylgesuch gestellt oder ist dort illegal in den Schengen-Raum eingereist, wird ein sogenanntes Dublin-Verfahren eröffnet. Die Zeit für Vorabklärungen beträgt lediglich zehn Tage. Sofern der zuständige Dublin-Staat einer Rückübernahme zugestimmt hat, wird die Person dorthin überstellt.

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