Das Bundesgericht ist auf eine Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen nicht eingetreten. Ein nicht gewählter Kandidat verlangte, die für die Berner BDP-Regierungsrätin Beatrice Simon abgegebenen Stimmen vom Total abzuziehen und ausgehend vom Ergebnis die Sitzverteilung für die Vertreter aus dem Kanton Bern neu vorzunehmen.
Das Bundesgericht ist in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil nicht auf die Beschwerde eingetreten, weil sie nicht ausreichend begründet war.
Der Berner Regierungsrat, die Vorinstanz in diesem Fall, hatte seine Abweisung der Beschwerde damit begründet, dass für die vom Beschwerdeführer gewünschte nachträgliche Streichung der Kandidatin Beatrice Simon von den Wahllisten keine gesetzliche Grundlage bestehe.
Soweit sich der Mann auf den Straftatbestand des Stimmenfangs berufen habe, sei der Regierungsrat nicht für eine allfällige Untersuchung zuständig, erläuterte dieser weiter.
Für den Beschwerdeführer hätte eine Neuverteilung der Berner Nationalratssitze nach seiner Einschätzung keine Folgen gehabt. Er erhielt rund 2000 Stimmen.
Beatrice Simon wurde im Oktober in den Nationalrat gewählt. Sie verzichtete aufgrund des Verlusts der Fraktionsstärke der BDP jedoch auf ihr Mandat. Die Partei will künftig mehr auf die kantonale Politik setzen. (Urteil 1C_596/2019 vom 19.11.2019)
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