Steuern Feilschen um Drittbetreuungskosten im Kanton Bern geht weiter

SDA

22.1.2020 - 10:29

Zahnbürsten in einer Kita. Im Kanton Bern wird über die Höhe des Abzugs für die Drittbetreuung gefeilscht.
Zahnbürsten in einer Kita. Im Kanton Bern wird über die Höhe des Abzugs für die Drittbetreuung gefeilscht.
Source: KEYSTONE/DPA/MONIKA SKOLIMOWSKA

Die bernische Finanzkommission bleibt dabei: Sie will die Abzüge für die familienexterne Kinderbetreuung auf 12'000 Franken begrenzen. Das teilte sie am Mittwoch mit.

In der ersten Lesung des Steuergesetzes hatte der Grosse Rat den Abzug auf 16'000 Franken festgelegt. Er folgte damit dem Antrag der Regierung.

Die Ratsmehrheit war der Meinung, mit dem höheren Beitrag verbessere man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem setze man ein wichtiges Zeichen im Hinblick auf den Fachkräftemangel. Die zweite Lesung folgt in der kommenden März-Session.

Die Finanzkommission befasste sich vor der zweiten Lesung auch mit den Steuererleichterungen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Sie lehnte knapp einen Antrag ab, der verlangte, dass Steuererleichterungen widerrufen und zurückgefordert werden können, wenn Firmen nach zu kurzer Frist den Kanton wieder verlassen.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit reicht es aus, dass bereits heute Steuererleichterungen nur unter bestimmten Auflagen gewährt werden. Die Abmachungen würden streng kontrolliert und die Gelder bei Missbrauch zurückgefordert.

Differenz bei amtlichem Wert

Bei der Beratung des Dekrets zur Neubewertung der Liegenschaften sprach sich die Mehrheit der Finanzkommission für einen Ziel-Medianwert von 70 Prozent aus. Der Regierungsrat möchte ihn auf 77 Prozent festlegen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Erhöhung des amtlichen Wertes auch mit 70 Prozent beachtlich ausfallen werde. Bern liege damit im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld. Ausserdem gelte es bei der Festsetzung des amtlichen Wertes auch die Belastung durch die kommunale Liegenschaftssteuer zu berücksichtigen.

Die Minderheit hielt entgegen, dass es eine Frage der Fairness und der Steuergerechtigkeit zwischen Mietern und Liegenschaftsbesitzern sei, den Wert auf 77 Prozent festzulegen. Hausbesitzer seien in vielerlei Hinsicht steuerlich bevorteilt.

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