An den Ferienbetreuungsangeboten für Kinder, welche vielerorts im Kanton Bern von Gemeinden organisiert werden, beteiligt sich ab 1. September der Kanton Bern. Der Regierungsrat hat die Volksschulverordnung entsprechend angepasst.
Wie er am Donnerstag mitteilte, wird der Kanton pro Kind und Tag 30 Franken zahlen. Er übernimmt damit rund einen Drittel der Kosten. Den Kantonsangaben zufolge bieten heute über 30 Gemeinden im Kanton Bern solche Angebote an. Damit noch mehr Gemeinden dazustossen oder bereits bestehende Angebote ausweiten können, beteiligt sich der Kanton neu an der Finanzierung.
Nach dem Schuleintritt würden viele Kinder nach dem Unterricht in Tagesschulen betreut, schreibt der Regierungsrat zur Begründung. Diese seien allerdings während der Schulferien geschlossen. Ferienbetreuungsangebote schlössen diese Lücke und ermöglichten es den Eltern, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Mit dem Kantonsbeitrag ermögliche er den Gemeinden, die Betreuungsangebote zu Tarifen anzubieten, die auch für Eltern mit mittleren oder tiefen Einkommen erschwinglich seien.
Folgekosten 0,5 bis 1,4 Millionen
Der bernische Grosse Rat schuf im März 2018 die Grundlage für die Beiträge des Kantons Bern, indem er das Volksschulgesetz revidierte. Damals hiess es im Grossen Rat, dem Kanton würden durch die neue Regelung jährliche Kosten zwischen 400'000 und 1,4 Millionen Franken entstehen.
Wie Erwin Sommer von der kantonalen Erziehungsdirektion am Donnerstag auf Anfrage sagte, geht der Kanton heute von Folgekosten von 0,5 bis 1,4 Mio. Franken aus – je nach Entwicklung in den Gemeinden. Sommer ist Vorsteher des kantonalen Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung.
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