NachtlebenGastrobetriebe dürfen Aussensitzplätze bis 0.30 Uhr betreiben
SDA
17.6.2019 - 10:47
Die Stadt Thun vereinheitlicht ihre Bewilligungspraxis für Aussensitzplätze von Restaurants und Bars. In der gesamten Innenstadt dürfen die Aussensitzplätze neu bis 0.30 Uhr betrieben werden.
Die neue Regelung geht auf Gespräche an einem Runden Tisch zum Thema Wohnen und Nachtleben in der Thuner Innenstadt hervor. 2010 hatte die Stadt einen Bewilligungsstopp für neue Strassencafés verhängt. 2018 wurde die Bestimmung etwas gelockert, so dass neue Aussenplätze wieder möglich wurden, ausser im Gebiet Obere Hauptgasse, Mühleplatz und Rathausplatz.
Neu gilt überall die neue Regelung, wie die Stadt Thun am Montag mitteilte. De facto ist laut Stadt ohnehin nur eine kleine Anzahl neuer Sitzplätze möglich, da gerade die Gegend beim Mühleplatz bereits nahezu voll belegt ist. Auch in der Oberen Hauptgasse und auf dem Rathausplatz ist eine Erweiterung aufgrund der frei zu haltenden Rettungsachse nur beschränkt möglich.
«Das Gleichgewicht zwischen Arbeiten, Wohnen und Ausgehen bleibt auch mit der neuen Regelung erhalten» wird Gemeinderat Peter Siegenthaler in der Mitteilung der Stadt zitiert.
Wie bisher müssen Gesuche für neue Aussenplätze den gängigen Bewilligungsprozess durchlaufen. Ebenfalls wie bis anhin sind die Gastrobetriebe verpflichtet, im und um den Betrieb für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Problematische Nachtruhestörungen treten laut Stadt erfahrungsgemäss erst nach 00.30 Uhr auf. Hier greifen die nach wie vor geltenden Massnahmen aus dem Jahr 2010. Patrouillen des Ordnungsdienstes werden weiterhin an den Wochenende unterwegs sein. Weiter weist die Stadt darauf hin, dass die Anzahl Gastrobetriebe mit genereller Überzeitbewilligung in der Innenstadt nicht erhöht wird.
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