Liegenschaftsbesteuerung Gemeinde Saanen erhebt Einsprache gegen tausend Verfügungen

SDA

29.10.2020 - 15:48

Unter anderem die Neubewertung von Hotelbetrieben gefällt dem Saaner Gemeinderat nicht.
Unter anderem die Neubewertung von Hotelbetrieben gefällt dem Saaner Gemeinderat nicht.
Source: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Gemeinde Saanen hat Einsprache gegen tausend Verfügungen zu den amtlichen Werten von Liegenschaften erhoben. Der bernische Grosse Rat beschloss im vergangenen März, diese massgebende Werte für die Besteuerung von Vermögen und Liegenschaften neu festzusetzen.

Der Gemeinderat von Saanen schreibt in einer Mitteilung vom Donnerstag, die neuen amtlichen Werte stellten für viele einheimische Liegenschaftsbesitzer eine kaum tragbare finanzielle Last dar.

Die tausend Einsprachen beträfen erstens sämtliche Liegenschaften, die mit einer Nutzungsbeschränkung belegt seien. Gemeint sind beispielsweise Erstwohnungen oder Personalwohnungen von Hotelbetrieben. Zweitens rügt der Saaner Gemeinderat verschiedene Aspekte der Bewertung von Hotelbetrieben.

Saanen will Kampagne führen

Die Gemeinde Saanen will zusammen mit Steuerexperten weitere rechtliche Schritte prüfen. Zudem hat er Geld für eine Kampagne gesprochen, welche dazu führen soll, dass die Rechtsgrundlagen zur Festsetzung der amtlichen Werte grundsätzlich neu gestaltet werden.

In diesen Prozess eingebunden sind laut Saaner Gemeinderat SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal aus Gstaad (Gemeinde Saanen) und Vertreter verschiedener politischer Parteien.

Saanens Gemeindepräsident Toni von Grünigen sagte am Donnerstag auf Anfrage, er sei überzeugt, dass die Gemeinde einspracheberechtigt sei. Dies deshalb, weil in der Gemeinde viele Bewohnerinnen und Bewohner von der Neubewertung betroffen seien und sich eine Gemeinde für die Einwohner einsetzen wolle. Die Einsprachemöglichkeit der Gemeinde sei im Gesetz auch so vorgesehen.

Bei der Neubewertung der Liegenschaften befinde sich das Saanenland in einer ganz anderen Situation als andere Regionen des Kantons Bern. «Es gibt Leute», sagt von Grünigen, «die nach dem Erhalt der Verfügungen nicht wissen, ob sie ihr Haus oder ihre Wohnung noch behalten können oder nicht oder ob es noch möglich ist, das Haus der Eltern zu übernehmen».

Hauseigentümerverband war einverstanden

Als der bernische Grosse Rat 2017 die Debatte über die Neubewertung der amtlichen Werte aufnahm, galt diese Neubewertung als unbestritten. So wehrte sich beispielsweise der bernische Hauseigentümerverband (HEV) nicht dagegen. In den letzten 20 Jahren seien die Verkehrswerte tatsächlich angestiegen, sagte der HEV damals.

Umstritten im Grossen Rat war hingegen lange, welcher Ziel-Medianwert bei der Festlegung der amtlichen Werte gelten solle – 77 oder 70 Prozent des Verkehrswerts. Mit 77 zu 74 Stimmen beschloss das Kantonsparlament im März dieses Jahres, dass bei der Festsetzung des amtlichen Werts ein Ziel-Medianwert von 70 Prozent gelten soll.

Damit setzten sich jene im Grossen Rat durch, welche fanden, Hausbesitzer dürften nicht über Gebühr belastet werden.

Bisher 8430 Einsprachen

Die kantonale Steuerverwaltung gab am Donnerstag auf Anfrage bekannt, bisher seien kantonsweit 620'000 Verfügungen eröffnet worden. 8430 Einsprachen seien eingegangen, was etwa 1,5 Prozent entspreche. Das seien grob geschätzt dreimal weniger als bei der letzten Neubewertung vor 20 Jahren.

Ein hoher Anteil der Einsprachen stamme aus dem Berner Oberland, nachdem dort Gemeinden zu Einsprachen aufgerufen hätten. Das tut auch der Gemeinderat von Saanen in seiner Mitteilung vom Donnerstag.

Die kantonale Steuerverwaltung bestätigt, dass die allgemeine Neubewertung der Grundstücke in Gemeinden wie Saanen spürbarer ist als in anderen Gemeinden. Der Anteil des amtlichen Werts am Verkehrswert einer Liegenschaft im Saanenland lag bisher bei 24 Prozent. Nun peilt der Kanton Bern also einen Mittelwert von 70 Prozent an.

Beschwerde am Bundesgericht

Mediensprecherin Tanja Bertholet von der kantonalen Steuerverwaltung bestätigte auf Anfrage auch eine Meldung der «Berner Zeitung» vom August dieses Jahres. Laut dieser Meldung hat eine Privatperson beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Festlegung des Ziel-Medianwerts von 70 Prozent im Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke eingereicht.

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