Der Kanton Bern darf fünf Mietverträge mit dem TCS für dessen Campingplatz im Naturschutzreservat Fanel nicht einfach so um 35 Jahre verlängern. Das bernische Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von fünf Umweltorganisationen und des Bundesamts für Umwelt gegen den entsprechenden Regierungsbeschluss gutgeheissen.
Die Berner Regierung hatte im August 2016 bekanntgegeben, sie wolle dem TCS die Nutzung des Campingplatzes am Neuenburgersee weiterhin ermöglichen. Die bestehenden Mietverträge laufen Ende 2018 aus.
Dies rief bei den fünf Umweltorganisationen Entrüstung hervor. Denn das Fanel ist ein mehrfach geschütztes Naturschutzgebiet. Die Organisationen sprachen damals gar vom Gebiet mit dem höchsten Schutz der Schweiz.
Besonders irritiert zeigten sich BirdLife Schweiz, Pro Natura Bern, Pro Natura Schweiz, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der WWF Bern über die Angabe der Berner Regierung, sie betrachte das Land am Neuenburgersee als Bestandteil des Finanzvermögens des Kantons Bern.
Es gehöre nicht zum Verwaltungsvermögen und diene mit anderen Worten nicht der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Es könne rein kaufmännisch betrachtet werden.
Mit dieser Argumentation könnten in der Schweiz alle Schutzbestimmungen ausgehebelt werden, kritisierten die Umweltorganisationen und sprachen von einer "Trickserei".
Wie erst jetzt bekannt wird, hat auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss von August 2014 eingereicht.
Umweltrecht gilt
Die fünf Umweltorganisationen haben am Donnerstag den Beschwerdeentscheid des Verwaltungsgerichts in einer Medienmitteilung bekanntgemacht. Der Nachrichtenagentur sda liegt unterdessen das Urteil vor.
Darin ist zu lesen, dass das Gericht zum Schluss gekommen ist, der Berner Regierungsrat hätte bei dieser Frage Bundesumweltrecht, also Natur-, Landschaftsschutz- und Waldgesetze, anwenden müssen. Das Gericht hat deshalb den Regierungsbeschluss aufgehoben, so wie das die Umweltorganisationen und das BAFU forderten.
Der Willen des Kantons Bern, das Gelände weiterhin dem TCS zur Verfügung zu stellen, müsse nun materiell noch auf die Vereinbarkeit mit den Umweltgesetzen überprüft werden. Es gelte, die Abklärungen neu vorzunehmen.
Nicht durchgedrungen sind die Umweltorganisationen mit dem Antrag, das Gericht solle dem Kanton Bern verbieten, mit dem TCS neue oder geänderte Verträge abzuschliessen. Es sei nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts, erstinstanzliche Sachverhaltsabklärungen durchzuführen, steht im Urteil. Es hat deshalb die Beschwerde in diesem Punkt abgelehnt.
Für die Umweltorganisationen ist aber auf jeden Fall klar, dass der Kanton Bern nun die geltenden Umweltgesetze einhalten muss. Sie weisen auch darauf hin, dass diese Gesetze die Kantone verpflichten, bestehende Beeinträchtigungen von Schutzgebieten bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu beseitigen.
Neuhaus: "Zurück auf Feld 1"
Genau das, was das Verwaltungsgericht fordert, will nun die in dieser Sache zuständige bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) laut Vorsteher Christoph Neuhaus tun. Der Berner Regierungsrat sagte am Donnerstag auf Anfrage, es gelte, zurück aufs Feld 1 zu gehen. Die Angelegenheit müsse neu analysiert werden.
Das Verwaltungsgericht sagt im Urteil explizit, über die Zukunft des Campingplatzes sei mit dem Urteil noch nicht entschieden.
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