Der Regierungsrat hat ein neues Gesetz über die sozialen Leistungsangebote zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das Kantonsparlament soll die Vorlage in der Herbstsession in erster Lesung beraten.
Mit dem Gesetz wird die rechtliche Grundlage für eine definitive Einführung von Betreuungsgutscheinen geschaffen, wie die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion am Donnerstag mitteilte.
Weiter regelt das Gesetz die sozialen Leistungsangebote, die bisher im Sozialhilfegesetz geregelt sind. Dazu gehören unter anderem soziale Leistungsangebote in den Bereichen Alter, Pflege, Gesundheitsförderung, Sucht, berufliche und soziale Integration sowie Kinder-, Jugend- und Familienförderung.
Ebenfalls in die parlamentarische Debatte kommt im Herbst eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit den Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen.
Ab 2022 sollen Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern bei der Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung gleich behandelt werden wie verheiratete Paare. Zudem sieht die Gesetzesvorlage eine einfachere Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs von jungen Erwachsenen und eine systematische Prüfung der Einhaltung der Krankenversicherungspflicht vor. Das teilte die Direktion für Inneres und Justiz mit.
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