Gemeinden sollen in Zukunft ihre amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form publizieren können. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Änderung des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung.
Die Änderung sieht keine Pflicht für einen «e-Anzeiger» vor, sondern lässt den Gemeinden die Wahl, ihre Publikationen entweder weiterhin in gedruckter Form oder in elektronischer Form zu veröffentlichen.
Elektronische Meldungen müssten auf einer gemeinsamen, vom Regierungsrat bestimmten und über das Internet zugänglichen Publikationsplattform veröffentlicht werden, wie die Berner Kantonsregierung am Freitag bekannt gab.
Für die elektronischen Bekanntmachungen der Gemeinden sollen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für den Kanton. Das Amtsblatt des Kantons Bern wird seit dem 1. Januar 2020 ausschliesslich in elektronischer Form auf der Publikationsplattform für das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), dem sogenannten Amtsblattportal publiziert.
Für eine rasche und kostengünstige Umsetzung beabsichtigt der Regierungsrat, dass die Gemeinden die gleiche Publikationsplattform nutzen wie der Kanton. Die Einzelheiten der elektronischen Bekanntgabe der Gemeinden sollen sich dementsprechend nach den Vorschriften der kantonalen Publikationsverordnung richten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2020.
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