Grosser Rat – BEGrosser Rat entscheidet über Anpassung der Schuldenbremse
SDA
28.8.2020 - 06:04
Die am Montag beginnende Session des Berner Kantonsparlaments wird wieder von der Coronakrise geprägt. Zu reden geben dürfte die Frage nach einer Lockerung der gesetzlich verankerten Schuldenbremse.
Der Kanton Bern kennt sowohl eine Schuldenbremse für die Erfolgs- wie auch für die Investitionsrechnung. Wie der Name sagt, soll das Finanzinstrument dafür sorgen, dass der Kanton Bern keine Schulden anhäufen kann.
In der Herbstsession liegen eine parlamentarische Initiative und eine Motion vor, die beide eine flexiblere Handhabung der Schulden- und Investitionsbremse fordern.
Investitionen als Kraftakt
Ihren Ursprung haben die Forderungen nicht in der Coronapandemie, sondern im hohen Investitionsbedarf des Kantons in den nächsten Jahren. Um diese Investitionen stemmen zu können, wollte der Regierungsrat einen Investitionsfonds einrichten, um Geld vorzusparen. Doch das Parlament winkte ab.
Aufs Tapet kam in der Folge die parlamentarische Initiative, die einen etwas anderen Ansatz verfolgt. So sollen bei der Investitionsrechnung positive Finanzierungssaldi der Vorjahre für die Finanzierung der Investitionen angerechnet werden können.
Corona wirbelt alles durcheinander
Doch dann kam Corona. Dass die Pandemie mit all ihren abzufedernden Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft ins Geld gehen würde, war von Anfang der ausserordentlichen Lage an klar. Die Zahlen, die Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) vergangene Woche im Zusammenhang mit dem Budget 2021 präsentierte, sprechen eine deutliche Sprache.
So rechnet der Kanton Bern im kommenden Jahr mit einem Defizit von über 600 Millionen Franken. Und auch in den Folgejahren sind laut Simon rote Zahlen im Umfang von jeweils mehreren hundert Millionen Franken zu erwarten. In dieser ausserordentlichen Lage droht dem Kanton eine Neuverschuldung.
Kontraproduktiv
Doch eine Neuverschuldung lässt die Schuldenbremse nicht zu. Der Kanton müsste massiv sparen oder die Steuern erhöhen. Das könnte in der gegenwärtigen Krisensituation die wirtschaftliche Lage vieler Bernerinnen und Berner noch zusätzlich verschlechtern, warnte die vorberatende Finanzkommission des bernischen Grossen Rates.
Auch die Investitionen sollten aus konjunkturellen Überlegungen nicht reduziert werden. Angesichts dieser neuen Ausgangslage zeigte sich eine Mehrheit der Finanzkommission bereit, über eine Anpassung der Schuldenbremsen sowohl in der Investitionsrechnung als auch in der Erfolgsrechnung zu diskutieren, auch wenn letztere in der Initiative nicht namentlich genannt wird.
Höhere amtliche Werte
Weiter wird auch die Neubewertung der nicht landwirtschaftlichen Grundstücke im Kanton Bern ein Thema im Grossen Rat sein. Seit der letzten Erhebung der amtlichen Werte sind die Grundstückspreise in den letzten Jahren vielerorts in die Höhe geschossen. Dies soll mit der Neubewertung abgebildet werden. Der amtliche Wert bildet die Grundlage für die Grundstücksbesteuerung.
Bei den Grundeigentümern stösst die Neubewertung nicht auf eitel Freude. Namentlich dort, wo die Grundstückspreise stark angestiegen sind, wie etwa im Saanenland, wehren sich Hausbesitzer gegen die Neubewertung.
Ein Vorstoss aus den Reihen der SVP fordert nun vom Regierungsrat, dass vor dem Ende der Coronapandemie keine Neubewertungen mehr durchgeführt werden dürfen. Diese sollen um mindestens ein Jahr aufgeschoben werden. Schliesslich müsse auch geprüft werden, wie sich die Coronakrise auf die Immobilienpreise auswirke. Der Regierungsrat lehnt die Motion ab.
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