Bern
Das Berner Kantonsparlament wird sich im November über die Revision des Polizeigesetzes beugen. Die grossrätliche Sicherheitskommission hat am Dienstag grundsätzlich Zustimmung signalisiert, pocht aber auf verschiedene Änderungen, darunter schärfere Massnahmen gegen Fahrende.
Bereits im vergangenen März hatte das Kantonsparlament einen Vorstoss überwiesen, der griffigere Gesetzesbestimmungen gegen die widerrechtliche Besetzung von Grundstücken durch ausländische Fahrende verlangt.
Für eine Mehrheit der 17-köpfigen Sicherheitskommission böte das Polizeigesetz eine gute Gelegenheit für neue Bestimmungen, damit die Polizei Fahrende von privaten und gemeindeeigenen Grundstücken wegweisen kann. Eine Minderheit der Kommission stellte sich gegen dieses Vorhaben.
In den vergangenen Monaten kam es im Kanton Bern verschiedentlich zu Konflikten mit zumeist ausländischen Fahrenden. Der Kanton Bern hat in letzter Zeit diverse Plätze für Schweizer Fahrende hergerichtet. Für ausländische Fahrende hingegen fehlt noch immer ein Transitplatz. Im Gespräch war jüngst ein Standort in Wileroltigen, doch dort regt sich in der Bevölkerung heftiger Widerstand.
Weiter möchte die Kommission mündlich angeordnete Wegweisungen und Fernhaltungen bis zu einer Dauer von 48 Stunden ermöglichen statt 24 Stunden, wie von der Regierung beantragt.
Verursacherprinzip
Zu reden gab in der Kommission auch die Frage von Kosten im Zusammenhang mit gewalttätigen Ausschreitungen. Die Gemeinden können in einem solchen Fall den Veranstaltern von Anlässen und den Gewalt ausübenden Personen Kosten verrechnen.
Eine Kommissionsmehrheit möchte eine maximale Höhe der Kostenbeteiligung im Gesetz verankern, eine Minderheit hingegen möchte, dass dem Verursacherprinzip voll und ganz nachgelebt wird.
Nicht in die Revision eingeflossen sind letztlich Bestimmungen zu den privaten Sicherheitsdiensten. In der Vernehmlassung seien diesbezüglich die Meinungen weit auseinandergegangen, gab die Regierung im Juli bekannt.
Die Sicherheitskommission erachtet es nach eigenen Angaben als sinnvoll, dass der Kanton diese Fragen in einem eigenen Erlass regelt. Die Kommission erwartet einen solchen für die kommende Märzsession.
Verwaltungsaufwand reduzieren
Mit der Gesetzesrevision soll auch die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden verbessert werden. Die Kosten für Polizeieinsätze und die polizeiliche Vollzugshilfe von heute 11,8 Millionen Franken sollen neu pauschaliert und von allen Gemeinden abgestuft nach Einwohnerzahl getragen werden.
Die Sicherheitskommission begrüsste diesen Vorschlag, denn damit würden der administrative Aufwand für die Polizei verringert und die Planungssicherheit für die Gemeinden erhöht.
Insgesamt begrüsst die Kommission das total revidierte Gesetz und empfiehlt dem Parlament einstimmig, darauf einzutreten. Der Erlass enthalte "taugliche und zeitgemässe Instrumente, mit denen die Polizei ihre Aufgaben wahrnehmen und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten" könne.
Der Grosse Rat wird die Totalrevision des Polizeigesetzes im November in erster Lesung behandeln. Eine zweite Lesung ist für kommenden März geplant. In Kraft treten soll das neue Gesetz Anfang 2019. Die Revision gilt als letztes grosses Geschäft des nicht mehr zur Wiederwahl antretenden Polizei- und Militärdirektors Hans-Jürg Käser.
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