Öffentlicher VerkehrGrossrats-GPK verlangt ganzen Bericht zu Halbtax-Erlösen der BLS
su, sda
15.1.2021 - 11:32
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des bernischen Grossen Rates will den Bericht zu den Halbtax-Erlösen beim Bahnunternehmen BLS ohne Schwärzungen lesen. Der BLS-Verwaltungsrat hat der Kommission bisher nur eingeschränkt Einsicht gewähren wollen.
Die GPK fordert deshalb vom Regierungsrat, dafür zu sorgen, dass die Kommission eine ungeschwärzte Version des internen Berichts erhält, wie sie am Freitag mitteilte. Im Frühjahr habe der Verwaltungsrat der BLS der GPK den Bericht des Beratungsunternehmens PwC zugesichert, sobald dieser vorliege.
Im Oktober allerdings war die BLS nur noch bereit, der GPK an einem externen Ort Einsicht in eine geschwärzte Version des Berichts zu gewähren, wie es in der Mitteilung heisst. Nach der erneuten Forderung der GPK, den Bericht vollständig zugänglich zu machen, machte der BLS-Verwaltungsrat keine Konzessionen.
Es widerspreche dem grundsätzlichen Aufsichtsverständnis, wenn das zu beaufsichtigende Organ der Aufsichtsinstanz die Regeln vorgeben wolle, merkt die GPK an. Der Regierungsrat, der gemäss Verfassung die Aufsicht über die BLS auszuüben habe, müsse deshalb dafür sorgen, dass die Kommission den vollständigen Bericht sehen könne.
Im Februar 2020 war bekannt geworden, dass die BLS Verkäufe von Halbtax-Abos im Libero-Verbund über mehrere Jahre nicht budgetiert hatte. Dadurch erhielt sie zu hohe Abgeltungen von Bund und Kantonen für den Regionalen Personenverkehr. Beim Beratungsunternehmen PwC gab die BLS eine externe Untersuchung in Auftrag.
In der Folge der Subventionsaffäre trat BLS-CEO Bernard Guillelmon im September zurück. Auch Verwaltungsratspräsident Rudolf Stämpfli nahm Anfang November nahm den Hut. Am 24. November 2020 reichte das Bundesamt für Verkehr Anzeige gegen die BLS ein.
Im Dezember gab die bernische Staatsanwaltschaft bekannt, sie erachte sich nicht als zuständig für die Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft verweist in ihrer Begründung unter anderem auf die Tatsache, dass der Bund für den regionalen Personenverkehr ein Gesetz und eine Spezialregelung erlassen hat. Dies mit dem Zweck einer einheitlichen Regelung und um ihn seiner Kontrolle zu unterstellen. Die Verfolgung und Beurteilung von Vorwürfen zum Leistungsbetrug seien daher Bundessache.
Beim Bundesamt für Verkehr ist bezüglich des weiteren Vorgehens noch kein Entscheid gefallen. Aktuell laufen mit den zuständigen Stellen im Departement entsprechende Abklärungen, wie das Amt am Freitag auf Anfrage von Keystone-sda bekannt gab.
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