Coronavirus – Bern Grossratskommission will Contact Tracing stärker digitalisieren

hn, sda

11.11.2021 - 11:25

Das Contact Tracing im Kanton Bern soll stärker digitalisiert werden. Das zumindest verlangt die grossrätliche Gesundheitskommission.
Das Contact Tracing im Kanton Bern soll stärker digitalisiert werden. Das zumindest verlangt die grossrätliche Gesundheitskommission.
Keystone

Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates befürwortet einen fast 50 Millionen Franken schweren Kredit für Corona-Massnahmen im kommenden Jahr. Allerdings fordert sie, dass das Contact Tracing noch konsequenter digitalisiert wird.

Keystone-SDA, hn, sda

Die Notwendigkeit des Kredits war in der Kommission unbestritten. Sie fordert jedoch, dass das in seiner heutigen Form kostenintensive Contact Tracing laufend auf seine Kosten und Nutzen überprüft wird. Wo sinnvoll, soll noch mehr auf digitale Kanäle abgestützt werden.

Die Kommission möchte die Regierung damit «zu möglichen Einsparungen motivieren, ohne ihr den benötigten Spielraum für die Bewältigung der Pandemie vorschnell einzuschränken», wie sie in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

Der vom Regierungsrat beantragte Kredit von 49,86 Millionen Franken beinhaltet Kosten für die Weiterführung der Impfkampagne, der Testzentren und des Kontaktmanagements sowie für Kommunikationsmassnahmen.

Rahmenkredite für soziale Leistungsangebote

Weiter hat die Kommission erstmals über die neuen Rahmenkredite gemäss dem Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) befunden. Dort werden Bereiche wie Betreuung und Pflege, Gesundheitsförderung oder soziale Integration geregelt. Die Kredite belaufen sich für die Jahre 2022-2023 auf insgesamt 230 Millionen Franken.

Die Kommissionsmehrheit stimmt den Krediten zu. Eine Minderheit möchte die eingerechneten Reserven bei allen Rahmenkrediten – ausser beim Rahmenkredit für die berufliche und soziale Integration – von den beantragten 20 Prozent auf 10 Prozent reduzieren.

Schliesslich hat die Kommission auch die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vorberaten. Mit der Revision sollen unter anderem Anpassungen an das neue Bundesrecht im Bereich der Gesundheitsberufe vorgenommen und verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt werden.

Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig die Vorlage anzunehmen. Sie beantragt aber auch, dass der Regierungsrat die Möglichkeit erhalten soll, unterversorgte ärztliche Fachrichtungen und Regionen bei der Weiterbildung noch stärker zu gewichten.

Das Plenum des Grossen Rates befindet über alle Vorlagen in der kommenden Wintersession.