Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die Kindertagesstätten mit einer Überbrückungshilfe von höchstens einer halben Million Franken. Auch die Gemeinden stehen gemäss Regierungsrat in der Verantwortung.
Die entsprechende Notverordnung des Regierungsrats solle die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Kindertagesstätten abfedern, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Dienstag mit. Die einmalige Überbrückungshilfe ergänze die bereits geleistete Soforthilfe.
Damit die Trägerschaften von Kindertagesstätten die Überbrückungshilfe erhalten, müssen sie ein Gesuch stellen und gewisse Voraussetzungen erfüllen. Der Kanton richtet, wie bereits bei der Soforthilfe, eine Pauschale pro geführte Gruppe an einem Betriebsstandort aus.
Mit der einmaligen Überbrückungshilfe will der Regierungsrat nach eigenen Angaben verhindern, dass ein Teil der sonst gut ausgelasteten familien- und schulergänzenden Strukturen im Kanton wegbricht. Für die Soforthilfe hatte der Regierungsrat Anfang April bereits eine halbe Million Franken zur Verfügung gestellt.
Der Regierungsrat forderte die Gemeinden nun auf, die durch die Überbrückungshilfe gewonnene Zeit dafür zu nutzen, eine Lösung mit den Trägerschaften zu suchen. Die Gemeinden haben gemäss Sozialgesetz zwar die Kompetenz, den Betrieb von Kindertagesstätten- und Horten zu unterstützen, sind aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet.
Notangebot wird schlecht genutzt
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden, hatte der Kanton am 17. März den ordentlichen Betrieb von Kindertagesstätten nicht mehr erlauben können. Es konnte jedoch ein Notangebot mit kleineren Gruppen aufrechterhalten werden, besonders für Eltern aus systemrelevanten Berufen.
Ein solches Notangebot könne nicht kostendeckend betrieben werden, hält die Staatskanzlei fest. Hinzu komme, dass das Notangebot nicht ausgelastet sei: Von den rund 400 verfügbaren Plätzen würden im Schnitt etwa 250 Plätze genutzt. Auch die Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigten, dass viele Eltern, aus Angst vor einer Ansteckung, auf eine Fremdbetreuung ihrer Kinder verzichteten.
Ab dem 27. April gibt es für die Kindertagesstätten keine Beschränkungen mehr bei der Belegung. Die Hygienevorgaben des Bundesamts für Gesundheit gelten jedoch weiterhin. Kindertagesstätten haben damit die Möglichkeit, schrittweise zum Normalbetrieb zurück zu kehren und sich auf die Schulöffnung per 11. Mai vorzubereiten.
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