Grosser Rat BE Herrenloses Land soll ins Berner Grundbuch eingetragen werden

zc, sda

14.7.2022 - 09:27

Felsen gehören im Kanton Bern zum herrenlosen Land. Dieses soll ins Grundbuch eingetragen werden. (Symbolbild)
Felsen gehören im Kanton Bern zum herrenlosen Land. Dieses soll ins Grundbuch eingetragen werden. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Bern soll das herrenlose Land ins Grundbuch eingetragen werden. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates befürwortet die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage.

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Als herrenloses Land gelten zum Beispiel Felsen und Schutthalden, Firne und Gletscher sowie die daraus entspringenden Quellen. Aufgrund ihrer Beschaffenheit dienen sie dem Gemeingebrauch.

Die Hoheit über das herrenlose Land haben gemäss Bundesrecht die Kantone. Der Bund verpflichtet die Kantone zudem zu einer flächendeckenden amtlichen Vermessung.

Damit der Kanton Bern dieser Pflicht nachkommen kann, muss eine gesetzliche Grundlage für die Aufnahme des herrenlosen Landes ins Grundbuch geschaffen werden. Der Grosse Rat berät in der Herbstsession eine entsprechende Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch.

Auch nach dem Eintrag ins Grundbuch steht herrenloses Land der Allgemeinheit zum Gebrauch offen. Die Rechte und Pflichten des Kantons ändern sich nicht.

Die Grossratskommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) sieht ein öffentliches Interesse daran, dass das bernische Kantonsgebiet flächendeckend im Grundbuch enthalten ist. Laut Communiqué vom Donnerstag gab es aber auch kritische Stimmen, die dies für nicht zwingend notwendig halten.

Diskutiert wurde in der Kommission auch, ob es sinnvoll wäre, das herrenlose Land statt dem Kanton den betroffenen Gemeinden als Eigentum zu überlassen. Die grosse Mehrheit der Kommission sah darin aber keine Vorteile.