Verwaltungsgericht Illegal ausgebautes Weidhaus im Oberland muss abgerissen werden

SDA

3.1.2019 - 11:47

Ein illegal ausgebautes Weidhaus im Berner Oberland muss vollständig abgerissen werden. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden und damit den Behörden von Bund und Kanton Bern Recht gegeben.

Das Nachsehen hat der Eigentümer der Parzelle in Saxeten. Seine Beschwerde wurde abgewiesen, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Ob das letzte Wort damit gesprochen ist, wird sich weisen: Der Beschwerdeführer kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Von Lawine beschädigt

Das Weidhaus in der Landwirtschaftszone war durch eine Lawine stark beschädigt worden. Der Besitzer beliess es laut Gericht nicht bei Reparaturarbeiten: "Anstelle des einfachen Weidhauses steht heute ein massiver, chaletartiger Neubau." Und dieser sei nicht zonenkonform.

Die Baupolizeibehörde Saxeten hielt einen Abbruch für unverhältnismässig. Der Besitzer solle das Weidhaus aber unbewohnbar machen. Dazu gehörten die Beseitigung der Kücheneinrichtungen und der Schlafstellen. Auch seien Fenster zu verrammeln.

Das ging dem Bundesamt für Raumentwicklung zu wenig weit. Das Haus sei vollständig abzubrechen - inklusive Fundament und Unterbau. Ausserdem sei das Gelände der angrenzenden Umgebung zu rekultivieren. Der Kanton schloss sich dieser Haltung an.

Dagegen wehrte sich der Hausbesitzer. Der vollständige Abbruch koste mindestens 44'000 Franken, und dabei bestehe gar kein öffentliches Interesse am Rückbau. Vielmehr sei er verpflichtet gewesen, das einsturzgefährdete Haus zu sanieren und so weidende Tiere und vorübergehende Wanderer zu schützen.

Öffentliches Interesse

Doch für das Verwaltungsgericht ist die Wiederherstellungsverfügung verhältnismässig. Ein öffentliches Interesse am Abbruch bestehe sehr wohl: Würden in der Landwirtschaftszone illegale Bauten geduldet, würde der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet in Frage gestellt und rechtswidriges Verhalten belohnt.

Das Gericht anerkennt aber, dass die Abbrucharbeiten nicht im Winter stattfinden können und für den Abtransport des Materials Helikopterflüge erforderlich sein könnten. Der Besitzer hat deshalb Zeit bis Ende Juli 2019, um das Haus dem Erdboden gleich zu machen.

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