Coronavirus – BernIm Kanton Bern kommt die Maskenpflicht für 5.- und 6.-Klässler
sr, sda
3.2.2021 - 12:55
In den Schulen des Kanton Bern gilt ab dem 10. Februar eine Maskenpflicht ab der fünften Primarklasse. Das hat die Kantonsregierung beschlossen.
Wie sie am Mittwoch mitteilte, will sie mit der Ausweitung der Maskenpflicht an den Schulen das Ansteckungsrisiko weiter senken. Dies mit Blick auf die ansteckenderen Coronavirus-Varianten, die auch im Kanton Bern auftreten. Bisher gilt in den Schulen eine Maskenpflicht ab der Oberstufe.
Die Berner Regierung will im Interesse der Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche möglichst auch Schulschliessungen verhindern. In den letzten Tagen ist es an Berner Schulen wegen Corona-Fällen wiederholt zu solchen Schliessungen gekommen, etwa in Wangen an der Aare.
In einer Umfrage des Lehrerinnen- und Lehrerverbands Bildung Bern befürworteten kürzlich 41,4 Prozent der Antwortenden eine Maskenpflicht in der 5./6. Klasse.
In den meisten Kantonen gilt derzeit noch die Maskenpflicht ab der Sekundarstufe I, doch haben etwa Basel-Landschaft, Solothurn und Zürich eine Maskenpflicht schon ab der vierten oder fünften Primarklasse beschlossen.
Apotheker dürfen impfen
Der Berner Regierungsrat ermächtigt neu auch die Apothekerinnen und Apotheker, die bereits über eine Bewilligung zur Durchführung von gewissen Impfungen verfügen, Covid-19-Impfungen in ihrer Apotheke durchzuführen.
Gemäss der Epidemienverordnung des Bundes müsse der Kanton den Auftrag ausdrücklich erteilen, damit der Bund die Kosten für diese Impfungen übernehme, schreibt die Berner Regierung. Aufgrund der stockenden Impfstofflieferungen werde es allerdings noch Wochen bis einige Monate dauern, bevor die Impfungen in den Apotheken starten könnten.
Mehr Geld für Kultur . . .
Die Berner Regierung hat auch beschlossen, den Kulturförderungsfonds um 4,5 Millionen Franken aufzustocken. Das Geld soll gewährleisten, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Hilfen im Kulturbereich fliessen.
Die heute im bernischen Kulturförderungsfonds zur Verfügung stehenden Mittel reichen laut Regierungsrat nicht aus, um die gesamten Bundesmittel abzurufen.
Dank der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung können die Kulturschaffenden Schäden, die ab dem 1. November 2020 entstanden sind, für die Ausfallentschädigungen geltend machen.
. . . und Hilfe für Sportklubs
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat im Weiteren einen Rahmenkredit von fünf Millionen Franken für die Übernahme von Solidarbürgschaften. Es geht um Darlehen, die der Bund professionellen und halbprofessionellen Sportklubs gewähren will.
Zur Gewährung der Darlehen müssen die Klubs vom Bund anerkannte Sicherheiten im Umfang von mindestens 25 Prozent beibringen. Dabei sind laut Berner Regierung Solidarbürgschaften des Kantons und der Gemeinden zugelassen. Der Bedarf für Darlehen sei zum heutigen Zeitpunkt sehr schwierig abzuschätzen.
Der Regierungsrat beantragt den Kredit vorsorglich, um die Sportklubs bei Bedarf unterstützen zu können und die derzeit fehlende Rechtsgrundlage durch den Grossen Rat zu schaffen.
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