In Thun ist Schluss mit Werbebannern an den Brücken der Innenstadt: Nach dem Thuner Statthalter hat auch der Kanton Bern das Aufhängen von Werbung an Brückengeländern untersagt. Dieser Entscheid wird rechtskräftig, weil ihn der Thuner Gemeinderat nicht anfechten wird.
Aufgrund fehlender Aussicht auf Erfolg verzichte die Stadtregierung auf eine Beschwerde ans bernische Verwaltungsgericht, teilte die Stadt Thun am Donnerstag mit.
Das Aufhängen von Bannern an den Geländern der Thuner Innenstadtbrücken war bei Veranstaltern von Anlässen beliebt, wie die Stadt Thun schreibt. Insbesondere Vereine und gemeinnützige Organisationen setzten auf solche Banner.
Durch die grossen Nachfrage wurde aber die Brückenwerbung baubewilligungspflichtig. Mit Verweis auf den Schutz des Ortsbilds lehnte das Thuner Regierungsstatthalteramt kürzlich ein Baugesuch der Thuner Stadtregierung ab. Im Interesse der Veranstalter zog der Thuner Gemeinderat den Entscheid an die zweite Instanz weiter.
Nun sagt laut der Thuner Mitteilung die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), Innenstadtbrücken seien sehr wichtige Bestandteile des Stadtbildes. Aus ortsbildpflegerischer Sicht eigneten sich diese Brücken nicht als Werbeträger, schon gar nicht die Bahnhofbrücke, welche als erhaltenswertes Baudenkmal eingestuft sei.
Stattdessen ein Rabatt
Die Stadt Thun will nach dem BVE-Entscheid den Veranstaltern eine Alternative zu den Brückengeländern bieten. In Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft APG gewährt sie einen Rabatt von 50 Prozent auf Werbeplakate im sogenannten Weltformat. Das Plakatnetz für Veranstaltungen umfasst über 50 Plakatanschlagstellen.
Bedingung für die vergünstigten Konditionen ist, dass die Events auf dem Gemeindegebiet von Thun stattfinden. Das Angebot ist begrenzt auf zehn Plakate pro Veranstaltung und Jahr.
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