StrafvollzugJugendheim Prêles wieder als Gefängnis im Gespräch
SDA
26.8.2019 - 11:28
Das ehemalige Jugendheim Prêles im Berner Jura ist wieder als Standort für eine Justizvollzugsanstalt im Gespräch. Die Sicherheitskommission des bernischen Grossen Rats (SiK) möchte, dass die kantonale Polizeidirektion diesen Standort «als Option» prüft.
Wie der bernische Grosse Rat am Montag mitteilte, wird die SiK dem Rat in der Herbstsession beantragen, der Kantonsregierung einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Dies anlässlich der Beratung des Masterplans zur Umsetzung der kantonalen Justizvollzugsstrategie.
Diesen Masterplan hatte der Regierungsrat im Juni vorgestellt. Er sieht vor, dass der bernische Justizvollzug in drei Phasen erneuert wird. Herzstück in der ersten Phase ist ein Neubau mit rund 250 Haftplätzen irgendwo im Seeland oder im Berner Jura.
Aus dem ehemaligen Jugendheim sollte nach der Schliessung Ende 2016 zuerst ein Ausschaffungsgefängnis und eine Asyl-Kollektivunterkunft werden. Diese Pläne zerschlugen sich. Danach wollte es der Kanton zu einem Rückkkehrzentrum für abgewiesene Asylsuchende umwandeln. Doch untersagte der bernische Grosse Rat dem Kanton diese Nutzung im März dieses Jahres, so dass die weitere Nutzung weiterhin offen ist.
Masterplan mit drei Etappen
Die Planungserklärung zum ehemaligen Jugendheim Prêles ist eine von elf solchen Erklärungen, welche die SiK dem Grossen Rat im September vorlegen wird. Mit Planungserklärungen will die SiK auch erreichen, dass die Justizvollzugsanstalten im Kanton Bern eine gewisse Grösse aufweisen und damit betriebswirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können.
Der SiK ist es zudem wichtig, dass die Administrativhaftplätze baldmöglichst zusammengeführt werden. Grundsätzlich sollen die Haftarten sauber getrennt werden. Planungserklärungen sind Aufträge, welche für die Kantonsregierung an sich verbindlich sind. Will sie Aufträge nicht erfüllen, muss sie dem Grossen Rat eine Begründung abliefern. Einstimmig wird die SiK den Masterplan dem Kantonsparlament zur Annahme empfehlen.
In der ersten Phase des Masterplans zur Umsetzung der kantonalen Justizvollzugsstrategie ist auch vorgesehen, dass im Regionalgefängnis Thun ein Annexbau mit 80 Plätzen entsteht. In der zweiten Phase soll das baufällige Regionalgefängnis Biel geschlossen werden.
Die anderen Regionalgefängnisse sollen instandgehalten werden. Vom Tisch sind Gedankenspiele, das Regionalgefängnis Bern oder die Frauenstrafanstalt Hindelbank neu zu bauen. Hindelbank soll saniert werden, genau wie die Anstalten St. Johannsen und Witzwil. In der dritten Phase wird sich dann entscheiden, was aus der Justizvollzugsanstalt Thorberg wird.
Gegen Härtefallregelung im Asylwesen
Die SiK hat sich auch mit dem neuen Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz beschäftigt, über welches das Grosse Rat in der Wintersession in zweiter Lesung beraten wird. In der ersten Lesung genehmigte der Rat einen Vorstoss von Michael Köpfli (glp/Bern).
Er setzte sich ein für Menschen, die noch im alten Asylsystem einen Job oder eine Lehrstelle gefunden haben und nun aufgrund eines negativen Entscheids von einem Arbeitsverbot bedroht sind. Für sie braucht es laut Köpfli eine Härtefallregelung, damit diese Leute bis zur Ausreise weiterarbeiten dürfen.
Eine knappe Mehrheit der Kommission hat sich nun gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Schon heute bestehe die Möglichkeit, Härtefallregelungen zuzulassen. Zudem gehe es um Personen mit einem rechtskräftigen Abweisungsentscheid. Diese sollten nicht bessergestellt werden als andere Ausländer, die ausreisen müssten.
Die bernischen Grünliberalen schreiben dazu in einer Mitteilung, laut dem Regierungsrat habe der Kanton Bern in solchen Fällen keinen Handlungsspielraum. Die Kommissionsmehrheit hingegen sage, es gebe Spielraum. Die widersprüchlichen Aussagen zeigten, dass eine Lösung im Gesetz nötig sei. Die GLP werde an ihrem Antrag festhalten.
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